Nationalrat beschließt Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten
Abstimmung im Nationalrat
Aufsichtsräte in börsennotierten Gesellschaften müssen künftig mindestens zu 40 Prozent von Frauen besetzt werden. Die entsprechende Gesetzesänderung zur Anhebung der Quotenregelung von 30 auf 40 Prozent wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen. Damit wird die "Women on Boards"-Richtlinie der EU umgesetzt. Für die Reform stimmten nur die Regierungsparteien. Den Grünen geht sie nicht weit genug, der FPÖ viel zu weit, sie warnte vor einer "Genderplanwirtschaft".
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Die Mindestquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten gilt auch für Männer. Für nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die bisherige Quotenregelung von 30 Prozent im Aufsichtsrat unverändert beibehalten. Die neuen Vorgaben gelten für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie für Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember dieses Jahres stattfinden.
FPÖ kritisiert Zwang, Grüne fordern diesen auch für Vorstände
Der FPÖ-Abgeordnete Markus Tschank kritisierte, dass von oben planmäßig ein 40-40-Zwang verordnet würde. Ziel sei es, die österreichische Wirtschaft zur "Genderplanwirtschaft" umzubauen. Ganz anders die Grünen, die auch eine Frauenquote für die Vorstände börsennotierter Unternehmen forderten. Eine solche hätte sich auch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) gewünscht, es gebe aber dazu noch keinen Konsens in der Regierung, wie sie im Plenum erklärte. Der ÖVP-Abgeordnete Klaus Fürlinger schloss dies für seine Fraktion aber aus. Quoten seien keine "Allzweckwaffe", meinte die NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter, Frauen müssten eher am Anfang ihrer Karriere gefördert werden durch mehr Kinderbetreuung und ein Aufbrechen der Geschlechterstereotype.
Mehr Konsens gab es bei einer zuvor beschlossenen Gesetzesänderung, mit der die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten EU-konform von derzeit 35 auf 50 Jahre angehoben wird. Die 1962 festgelegte Regelung sei aus der Zeit gefallen und eine Reform nötig, waren sich alle fünf Parlamentsparteien einig.
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