Nachträgliche Mitteilung

Nachträgliche Mitteilung
Nachträgliche Mitteilung von Mag. Karl-Heinz Grasser betreffend ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Sie haben am 01.07.2022 auf Ihrer unter www.kurier.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Grasser-Steuerprozess: Urteil könnte am Montag fallen“ berichtet, dass im laufenden Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am kommenden Montag das Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen könnte. Dem Vorwurf der Anklage zufolge habe Mag. Karl-Heinz Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben und um 2,2 Mio. Euro zu wenig Steuern bezahlt.

Mag. Karl-Heinz Grasser wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 04.07.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

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