Nachträgliche Mitteilung

Nachträgliche Mitteilung von Mag. Karl-Heinz Grasser betreffend ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
Zwei Männer mit Anzügen und Gesichtsmasken stehen nebeneinander.

Sie haben am 01.07.2022 auf Ihrer unter www.kurier.at erreichbaren Website in einem Artikel mit der Überschrift „Grasser-Steuerprozess: Urteil könnte am Montag fallen“ berichtet, dass im laufenden Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am kommenden Montag das Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen könnte. Dem Vorwurf der Anklage zufolge habe Mag. Karl-Heinz Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben und um 2,2 Mio. Euro zu wenig Steuern bezahlt.

Mag. Karl-Heinz Grasser wurde von dieser Anklage mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 04.07.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

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