Nach Grasser-Anzeige kein Verfahren gegen Moser und APA-Redakteurin

Nach Grasser-Anzeige kein Verfahren gegen Moser und APA-Redakteurin
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht keinen Anfangsverdacht. Daher sieht sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) hat im Zuge des Korruptionsprozesses gegen ihn und andere (Buwog-Prozess) die ehemalige Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin medienrechtlich angezeigt, nachdem ein Interview mit Moser von der APA veröffentlicht worden war. Die Staatsanwaltschaft leitet dazu aber kein Verfahren ein, wie sie am Montag mitteilte.

Grasser, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, hatte Mitte Juli 2018 eine Sachverhaltsdarstellung an die Justiz geschickt und darin ausgeführt, dass mit dem Interview Einfluss auf das Verfahren genommen werde. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht aber keinen Anfangsverdacht. Daher hat sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Gegen die Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.

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