"Großer gemeinsamer Wurf": Regierung beschließt Umsetzung von Asylpakt

Die Regierung hat im Ministerrat am Dienstag die Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln (GEAS) beschlossen. Innenminister Karner (ÖVP) sieht darin einen "großen Wurf".
MINISTERRAT: KARNER (ÖVP) / BABLER (SPÖ) / SHETTY (NEOS)

Zusammenfassung

  • Regierung beschließt nationale Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln (GEAS) mit Fokus auf strengere Verfahren und klare Zuständigkeiten.
  • Neuregelung der Familienzusammenführung über Quoten, beschleunigte Verfahren und Ausweitung biometrischer Erfassung, inklusive Gesichtserkennung ab sechs Jahren.
  • Kritik von FPÖ und BVwG: FPÖ warnt vor 'Willkommenspolitik', BVwG befürchtet Mehraufwand ohne zusätzliche Ressourcen.

Die Regierung hat am Dienstag die nationale Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS) im Ministerrat beschlossen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht darin einen "großen gemeinsamen Wurf", der die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Asylpakts auf europäischer Ebene am 12. Juni bildet. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) ortet gar einen "Wendepunkt weg vom Chaos hin zur Ordnung". Zufrieden zeigte sich auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty.

Heikler Punkt: Neuregelung bei Familienzusammenführung

Das Paket soll nun den entsprechenden parlamentarischen Weg nehmen, damit die gesetzliche Grundlage für ein Inkrafttreten des Asylpakts auf europäischer Ebene rechtzeitig zum 12. Juni gelegt ist, betonte Karner. Nach der Begutachtung seien "etliche Details" berücksichtigt worden, etwa dass für die Abwicklung der Quote zum Familiennachzug das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig ist.

Die Neuregelung der Familienzusammenführung ist einer der heikelsten Punkte des ganzen Pakets. Denn sie wird künftig über Quoten abgewickelt und damit dem Familiennachzug von sonstigen Drittstaatsangehörigen (in der Regel Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten) gleich gestellt. Ewig warten lassen darf man nahe Familienangehörige freilich nicht. Nach spätestens drei Jahren muss der Nachzug vollzogen sein.

"Das ist die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren", erklärte Karner am Dienstag im Foyer nach dem Ministerrat. Sie bringe "massive Verschärfungen in diesem Bereich", das Asylsystem könne "nur funktionieren, wenn es streng und gerecht ist".

Außengrenzverfahren am Flughafen und Ausweitung der Haftgründe

In der Novellierung enthalten sind etwa die Möglichkeit zur längeren Anhaltung nach einer Einreise am Flughafen oder zur Reduktion der Grundversorgung bei Fehlverhalten sowie die Ausweitung der Haft- und Bewegungseinschränkungen. Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen eine Wohnsitzbeschränkung sind dagegen nicht mehr möglich.

Stärker forciert werden soll auch die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern, betonte Karner, dafür soll das System der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe deutlich ausgebaut werden. Die Hilfen können grundsätzlich jedem Bürger eines anderen Landes angeboten werden, auch EWR-Bürgern. Bei bereits ausreisepflichtigen Fremden wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen zwecks Vorbereitung der Rückkehr künftig auch die Möglichkeit zur Erteilung einer "Wohnsitzauflage" möglich ist.

Neue Regeln bei Bargeld-Abnahme

Neu sind auch verpflichtende beschleunigte Verfahren in bestimmten Fällen, so Karner - etwa bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit, bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten oder wenn Antragsteller versuchen, bei der Identität oder Staatsangehörigkeit zu täuschen. Diese Verfahren müssten nun innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Vorrangig behandelt werden sollen Verfahren von Personen, die sich in Schubhaft befinden. Sie dürfen maximal drei Monate dauern.

Eine Änderung gibt es auch, was die Abnahme von Bargeld von Flüchtlingen betrifft. Als Höchstbetrag werden 840 Euro definiert, jedenfalls müssen dem Antragsteller 120 Euro gelassen werden. Argumentiert wird die Abnahme des Bargelds seit jeher damit, dass damit ein Teil der in der Grundversorgung anfallenden Kosten abgedeckt werden soll.

Erweitert wird auch das Eurodac-System, über das die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Staats geklärt wird. Statt nur die Fingerabdrücke abzunehmen, wird nun auch eine Gesichtserkennung vorgenommen. Zudem werden die biometrischen Merkmale nun schon bei Kindern ab sechs Jahren registriert. Bisher war das Mindestalter 14. Ferner werden in Zukunft auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Der Familiennachzug, der aktuell ausgesetzt ist, wird ab Mitte des Jahres durch eine Quote limitiert, so Karner: "Diese kann auch mit null beginnen."

"Mehr Recht, Ordnung und Kontrolle"

Zufrieden zeigt sich auch Babler. Zum ersten Mal gebe es klare Regeln in der Frage der Verteilung, sagte der Vizekanzler: "Europa bekommt damit endlich einheitliche Regeln und klare Zuständigkeiten." Dass die Verfahrensdauer verkürzt werde, sei in beidseitigem Interesse, in dem der Aufnahmestaaten und der Hilfesuchenden. Zudem würden künftig "vulnerable Gruppen" wie Kinder im Mittelpunkt stehen. Das System habe die Aufgabe, Ordnung zu schaffen. Jene, die ein Sicherheitsrisiko bedeuten, würden schnell außer Landes gebracht. "Die Menschen sollen das Gefühl bekommen, dass die Politik die Dinge im Griff hat", so Babler, der künftig rechten Populisten keine Angriffsfläche bieten möchte.

Ähnlich auch Shetty: In der Asylpolitik sei in der Vergangenheit "auf elendige Weise polarisiert" worden. Während Rechtspopulisten Probleme noch größer redeten, habe es auf der anderen Seite "naive Ideologen gegeben, die Probleme klein reden". Damit sei jetzt Schluss, erklärte der NEOS-Klubobmann: "Wir erkennen Probleme an, schlagen aber konkrete Lösungen vor." Der Pakt sei ein "Meilenstein" für eine konsequentere Asylpolitik, so Shetty: "Mehr Recht, Ordnung und Kontrolle."

Mit drastischer Kritik reagierte FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann auf den Ministerratsbeschluss zur Umsetzung des EU-Asylpakts. Dabei handle es sich "um nichts Geringeres als die Neuauflage der fatalen Willkommenspolitik von 2015, nur diesmal in Paragraphen gegossen", so Darmann. Der Pakt sei eine "offene Einladung an alle Völkerwanderer dieser Welt, sich auf den Weg nach Österreich zu machen". Darmann sieht darin die Aufgabe der Souveränität und die "bedingungslose Unterwerfung unter den Brüsseler Zentralismus".

BVwG befürchtet Mehraufwand

Ganz anders sieht das der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) Christian Filzwieser. Gegenüber der "Presse" warnt er davor, dass seine Institution künftig mehr Aufgaben, aber nicht mehr Ressourcen bekommen werde. Dadurch drohe "ein Problem für den Standort Österreich und den gesamten Rechtsstaat".

Laut dem Bericht sieht der neue Kompromiss vor, dass der Familiennachzug zwar gesetzlich Landessache wird, der Bund ihn aber selbst vollziehen muss. Soll heißen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bleibt für die Aufenthaltstitel samt Verlängerungen zuständig, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für die Rechtsmittel.

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