Ministeranklage gegen Blümel und Schramböck abgelehnt

Ministeranklage gegen Blümel und Schramböck abgelehnt
SPÖ, FPÖ und Neos konnten sich mit ihrem Begehr nicht durchsetzen.

Die drei Oppositionsparteien, SPÖ, FPÖ und NEOS haben sich mit ihrem Wunsch nach einer Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nicht durchsetzen können. Das Verlangen wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit Stimmen von ÖVP und Grünen ebenso abgelehnt wie eine von der SPÖ beantragte Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Blümel sollte nach Wunsch der Opposition wegen der verzögerten Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den Ibiza-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bei Schramböck ging es um den „Flop“ beim Kaufhaus Österreich, so die Parlamentskorrespondenz am Donnerstag. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen wurde hingegen eine Novelle zum Islamgesetz als Teil des „Anti-Terror-Pakets“ der Regierung. Innerislamische Einrichtungen wie Moscheegemeinden sollen demnach im Falle von Gesetzesverstößen einfacher geschlossen werden können. Zudem will die Regierung mehr (finanzielle und organisatorische) Transparenz der Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden.

Die für Kultusfragen zuständige Ministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz von einer sinnvollen Weiterentwicklung. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf hingegen von der FPÖ: Sie hält die gesetzlichen Bestimmungen insgesamt für unzureichend.

Islamgesetz-Novelle

Beschlossen wurde auch die Verlängerung zahlreicher coronabedingter Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts-und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferez zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen. Auch im Vergaberecht werden einzelne Sonderbestimmungen noch bis Jahresende gelten. Die Beschlüsse erfolgten mit breiter Mehrheit, neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS den drei Sammelnovellen zu.


Vorerst nur redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen enthält eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes. Allerdings ist geplant, dazu im Plenum einen Abänderungsantrag einzubringen. Die Regierungsfraktionen wollen damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in Zusammenhang mit der Einbringung von Anträgen in Rechtsmittelverfahren Rechnung tragen und damit drohende Rechtsunsicherheit vermeiden.

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