Mindestsicherung: Ultimatum bis Montag

Zähe Verhandlungen: Sozialminister Alois Stöger mit Landesräten
SPÖ-Sozialminister Stöger reicht es. Alle Länder sollen zustimmen, er ist für Deckelung und gegen Wartefrist.

Vor dem Beginn der letzten Verhandlungsrunde zur Reform der Mindestsicherung standen am Donnerstag die Zeichen bereits auf Scheitern. Nun gibt es doch noch eine allerletzte Frist, eine Art Ultimatum bis Montag.

Sozialminister Alois Stöger hat sein Modell den Bundesländern quasi zur Abstimmung vorgelegt: Er akzeptiert die von der ÖVP geforderte Deckelung der Mindestsicherung bei 1500 Euro, ist aber gegen die ebenso geforderte Wartefrist von fünf Jahren.Wie Oberösterreich und Niederösterreich damit umgehen – beide haben die Deckelung, aber auch eine Wartefrist – wird man spätestens am Montag sehen. Derzeit gilt es als unwahrscheinlich, dass Linz und St. Pölten einlenken. In dieser heiklen Causa hat es extra ein Telefonat zwischen Bundeskanzler Christian Kern und NÖ-Landeshauptmann Erwin Pröll gegeben. Niederösterreichs ÖVP-Landesrätin Barbara Schwarz bezeichnete eine Zustimmung ihres Landes aber bereits als "nicht sehr wahrscheinlich".

Hilft auch der Anruf aus dem Kanzleramt nicht, will Stöger notfalls eine Bund-Länder-Vereinbarung mit nur sieben Ländern abschließen. Nur mit sechs Ländern habe eine solche 15a-Vereinbarung aber keinen Sinn, hieß es am Donnerstag.

Ziel einer bundeseinheitlichen Lösung ist es nach wie vor, den Druck von Wien zu nehmen. Sind die Sätze für die Mindestsicherung überall gleich, sinkt der Zuzug nach Wien, so die Hoffnung. Um die Kosten für die Mindestsicherung zu drücken, denkt Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely auch über eine Mindestaufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr nach. Erst danach soll die volle Mindestsicherung für Zugezogene ausbezahlt werden. Laut Insidern ist das kein Kompromiss-Signal an die ÖVP, sondern die Vorbereitung auf das mögliche Scheitern der Gespräche zwischen Stöger und den Ländern und eine Art Residenzpflicht durch die Hintertür.

Kommt es zu keiner neuen 15a-Vereinbarung droht ein Fleckerlteppich aus verschiedenen Länder-Modellen – wodurch sich der Zuzug nach Wien nochmals verschärfen könnte. Setzt Wien daher den Plan der Mindestaufenthaltsdauer von z. B. einem Jahr um, ist der nächste Konflikt programmiert. Bisher gilt: Wenn ein Asylberechtigter etwa von Oberösterreich nach Wien übersiedelt, zahlt das Land noch drei Monate die Mindestsicherung, dann übernimmt Wien. Kommt es dort zur angedachten Mindestaufenthaltsdauer ist strittig, wer künftig für die Zeit dazwischen aufkommt.

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