So greift die Regierung ab 2026 in private Mietverhältnisse ein

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Mietpaket beschlossen. Die Details präsentierten Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ), Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) am Mittwoch nach dem Ministerrat im Pressefoyer. Das grundsätzliche Ziel: Man will den Mietpreissteigerungen der vergangenen Jahre ein Ende setzen. Die "Leistbarkeit" des Wohnens "wieder in ein Lot" zu bringen sei der SPÖ ein besonders Anliegen, sagt Babler.
Was unternimmt Türkis-Rot-Pink dagegen?
Bereits beschlossen wurde eine Mietpreisbremse für den geregelten Bereich – also für Richtwert- und Kategoriezins oder Genossenschaftswohnungen. Die Verlängerung der Regelung wurde nun für die kommenden beiden Jahre festgezurrt. Mieten im geregelten Bereich dürfen heuer nicht erhöht werden. 2026 dürfen sie nur um ein, 2027 höchstens um zwei Prozent steigen.
Eingriff in ungeregelte Mieten
Ab 2028 gilt dann ein neuer Index: Dieser begrenzt die jährlichen Anpassungen auf 3 Prozent plus die Hälfte der darüberliegenden Inflationsrate. Beträgt die Inflation beispielsweise sechs Prozent, darf die Miete nur um maximal 4,5 Prozent steigen.
Die eigentliche Neuigkeit: Genau dieser Index bzw. dieser Preiseingriff gilt bereits ab 2026 erstmals für den ungeregelten Bereich. Das neue "Mieten-Wertsicherungsgesetz" umfasst alle Raummieten außer Ein- und Zweifamilienhäuser. "Mieterinnen und Mieter werden nie wieder so hohe Mietanstiege wie in der Vergangenheit erleben", verspricht Babler. Ebenso neu: Künftig sollen die Mieten nur noch einmal pro Jahr erhöht werden dürfen. Weiterhin Freiwilligkeit zwischen den Vertragsparteien gelte im geschäftlichen Bereich, betont Hattmannsdorfer.
Kompromiss bei Wertsicherungsklauseln
Eine Lösung habe die Regierung damit auch in der Debatte um sogenannte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen geschaffen. Durch die Mietpreisbremse gebe es nun eine klare gesetzliche Regelung geben, wie Wertversicherungsklauseln ausgestaltet sein müssen. Haben Mieter durch rechtswidrige Klauseln in der Vergangenheit zu viel bezahlt, können sie rückwirkend für fünf Jahre Geld zurückfordern. Hier handelt sich um einen Kompromiss zu Gunsten der Vermieter, denn nach einer OGH-Entscheidung waren theoretisch auf Rückzahlungen für bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich.
Weiterer Punkt: Für alle Mietverträge, die ab 1. November 2025 abgeschlossen werden, gilt eine Befristung von fünf statt bisher drei Jahren. Laut Schätzungen der SPÖ sind derzeit die Mietverträge von rund 440.000 Wohnungen befristet.
Zudem bekennt sich die Regierung zu "ökologischer Sanierung des Altbestandes". Wie? Eine Expertengruppe soll bis Mitte 2026 einen Vorschlag erarbeiten.
Hattmannsdorfer: "Leistbare Mieten wesentlich"
Hattmannsdorfer spricht zudem über die steigenden Lohnstückkosten in Österreich: "Dass Österreich beim Wirtschaftswachstum europäisches Schlusslicht ist, kann nicht unser Anspruch sein." Bei den Arbeitskosten sei Österreich Spitzenreiter, man müsse die "Lohn-Preis-Spirale durchbrechen – und dafür die Inflation auf die von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) avisierten zwei Prozent drücken. "Leistbare Mieten sind ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der Kaufkraft in Österreich", sagt Hattmannsdorfer.
Wenn man bei den Pensionen und Gehältern auf die Bremse steige, dürften in anderen Bereiche die Preise nicht weiter explodieren, ergänzt Schellhorn.
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