500 Euro geradeaus: Ab 1. Jänner 2023 sollen Grundwehrdienern exakt diesen Betrag ausbezahlt bekommen. Bislang sind es 360 Euro im Monat, die sogenannte Grundvergütung wird somit um fast 40 Prozent angehoben.
Die Idee der Grundvergütung, nämlich als eine Art Taschengeld zu fungieren (Grundwehrdiener bekommen vom Staat Unterkunft, Kost, Logis sowie Pensions- und Krankenversicherung), bleibt.
Allerdings sah Verteidigungsministerin Klaudia Tanner aus zwei Gründen die Notwendigkeit, die Grundvergütung anzuheben: Zum einen ist sie seit zehn Jahren nicht valorisiert worden. Zudem gehe es darum, „den Grundwehrdienst für junge Menschen attraktiver zu gestalten“, die Wertschätzung auch im Salär zu zeigen.
Der Betrag steigt naturgemäß auch für den Wehrersatz-, also den Zivildienst. Für Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm wird damit – auch – ein Betrag geleistet, um die mit der Teuerung einhergehenden Belastungen bei jungen Menschen abzumildern.
„Es ist für junge Menschen eben nicht egal, ob sie nach dem Wehr- oder Zivildienst 1.260 Euro mehr haben oder nicht. Mit diesem Geld kann ich mir nach dem Zivildienst den Führerschein bezahlen oder auch in die Einrichtung meiner ersten Wohngemeinschaft investieren“, sagt Plakolm.
Wohnkostenzuschuss
An den bisherigen Unterstützungsleistungen für Grund- und Zivildiener wird nicht gerüttelt: Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, hat beispielsweise zusätzlich Anspruch auf Familien- und Partnerunterhalt sowie auf einen Zuschuss bei Wohnkosten.
Insgesamt gab es im Vorjahr 28.242 Stellungspflichtige, wobei 75 Prozent davon tauglich sind. Das Verhältnis zwischen Grundwehrdienst und Zivildienst ist 55 (Heer) zu 45 Prozent (Zivildienst).
Das Modell der sogenannten Teiltauglichkeit bleibt – noch – hinter den Erwartungen: Im Vorjahr konnten damit 1.100 Stellungspflichtige, die davor als „untauglich“ qualifiziert worden wären, zum Militärdienst gebracht werden. Ziel des Verteidigungsministeriums sind rund 2.000 Teiltaugliche pro Jahr.
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