Medienberichte: WKStA will gesamte Inseratenvergabe des Finanzministeriums prüfen

Medienberichte: WKStA will gesamte Inseratenvergabe des Finanzministeriums prüfen
Auch vom Justizministerium wolle die WKStA Unterlagen. Legistischer Prozess zu Privatstiftungsnovelle soll untersucht werden.

Der Akt zur Causa rund um die Thomas-Schmid-Chats wird wieder dicker. Nach der Hausdurchsuchung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im "Heute"-Verlag AHVV GmbH vergangenen Donnerstag, soll die WKStA nun die gesamte Inseratenvergabe des Finanzministeriums prüfen wollen, das berichtet der Standard am Montag. 

In einem Amtshilfeersuchen vom 28. März soll die WKStA "raschest mögliche Übermittlung" sämtlicher elektronischer Akten der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit von 2015 bis 2022, inklusive E-Mail-Kommunikation erbeten haben. Dabei gehe es nicht nur um die derzeit unter Verdacht stehenden Medien (Heute, Kronen Zeitung, Netdoktor.at Magazin, Connoisseur Circle, Österreich), die WKStA möchte die Unterlagen zur Inseratenvergabe an sämtliche Medien. 

Vergabepraxis soll überprüft werden

Das sei notwendig, weil die inkriminierten Vorgänge, nicht durch eine interne Revision entdeckt wurden, sondern erst durch die WKStA, heißt es in dem Medienbericht. Außerdem wolle die WKStA einen Überblick "über die gesamte Praxis der Vergabe von entgeltlichen Veröffentlichungen, um Auffälligkeiten festmachen zu können", wird aus dem Amtshilfeersuchen zitiert.

Dabei gehe es allerdings nicht ausschließlich um Akten zu entgeltliche Kampagnen. Auch unentgeltliche, wie etwa den "Familienbonus Plus" und Akten zur Abstimmung der Kommunikationsabteilung, in der die Lebensgefährtin von Sebastian Kurz (ÖVP) tätig war, mit dem Bundeskanzleramt seien gefordert worden. Ersucht werden auch die Akten zu  "regelmäßigen Budgetüberschreitungen bzw. Mittelzubuchungen" der Kommunikationsabteilung.

Auch vom Justizministerium verlange die WKStA Unterlagen. Diese sollen helfen, die "legistischen Prozesse" zur geplanten Novelle zum Privatstiftungsgesetz (PSG) aufzuklären, heißt es. Das Justizministerium soll nun vorhandene Kommunikation, etwa E-Mails vor der Löschung sichern und bekannt geben, wer im Ministerium, damit befasst war.

Kommentare