Aschbacher: Arbeitslosigkeit steigt, 276.370 Menschen in Kurzarbeit

Mit Stand Ende November sind 457.197 Personen arbeitslos oder in Schulungen.

Zweiter Lockdown wirkt auch am Arbeitsmarkt

Es ist die achte Monatsstatistik seit Beginn der Krise: Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) gab Dienstagvormittag ein weiteres Update zur Lage am Arbeitsmarkt.

Ergebnis: Mit Stand Ende November sind 457.197 Personen arbeitslos oder in Schulungen. 390.885 Personen sind auf Arbeitssuche, 60.393 befinden sich in Schulungen.

33.000 mehr Arbeitslose als im Oktober

Das ist innerhalb eines Jahres ein Anstieg um 24,9 Prozent oder um 91.247 Personen, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag mit. Gegenüber dem Vormonat Oktober gab es einen Zuwachs um 33.447 Menschen, gegenüber voriger Woche ein Plus von rund 3.300 Personen.

"Insgesamt ist der Arbeitsmarkt dennoch dynamisch", sagte Aschbacher. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition liegt bei 9,5 Prozent, vor einem Jahr lag sie bei 7,4 Prozent.

Bei den vorgemerkten arbeitslosen Männern (206.971) war der Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit +28,8 Prozent etwas geringer als bei den Frauen (183.887) mit +32,4 Prozent. Die Zahl sofort verfügbarer offener Stellen sank im Vergleich zum Monat davor um über 6.000 auf 58.243.

Kurzarbeit: Enormer Anstieg

Besonders stark stieg die Arbeitslosigkeit im Tourismus, wo aktuell 72.146 Menschen auf Arbeitssuche sind - um 46 Prozent mehr als vor einem Jahr. Etwas schwächer, aber auch sehr stark, sind die Auswirkungen im Handel mit +32,4 Prozent Anstieg binnen Jahresfrist.

Auch auf die Kurzarbeit greifen wieder mehr Unternehmen zurück: 276.370 Menschen seien derzeit in Kurzarbeit, so die Arbeitsministerin. Das sind 57.000 mehr als vor einer Woche.

Die Aus- und Weiterbildungen am AMS laufen indes weiter. "Soweit es geht, haben wir diese auch auf Digital umgestellt", meinte Aschbacher.

Homeoffice-Regelung: Offene Punkte

Noch nicht geklärt ist die Homeoffice-Regelung. Hier wolle man schneller zu einer Einigung kommen, als bis März, der zuvor avisiert war, so Aschbacher. Für Mitte Dezember seien die Sozialpartner für weitere Gespräche eingeladen.

Einigkeit herrscht zwischen Wirtschafts- (WKO) und Arbeiterkammer (AK) bei der Homeoffice-Regelung in folgendem Punkt: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gewisse unmittelbare Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen – etwa einen Laptop.  Es kann aber auch die Nutzung privater Mittel vereinbart werden. Und: Ein pauschaler Ersatz der Kosten, die der Arbeitnehmer hat, sollte steuerfrei sein.  Nicht geklärt ist, welche Kosten diese Pauschale umfassen soll und wie hoch sie ausfällt.

Weiterer Streitpunkt: Wie eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice auszusehen hat. Soll der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice erzwingen können? Ja, wenn es nach der AK geht.  Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der WKO, bewertete das im KURIER-Interview anders. "Wir sind gegen eine Betriebsvereinbarung, in der ein Arbeitgeber dazu gezwungen werden kann. Das widerspricht dem Prinzip der Freiwilligkeit." 

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