Oppositionsparteien wollen Sondersitzung

APA12467274 - 25042013 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Nationalratsabgeordnete Robert Lugar am Donnerstag, 25. April 2013, im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
BZÖ und Team Stronach wollen Beschluss vor der Wahl - Heinisch-Hosek will Gewerkschaft anhören.

Das Team Stronach und das BZÖ haben sich am Mittwoch für Sondersitzungen des Nationalrates noch vor den Wahlen ausgesprochen. Das Team Stronach will den Dienstrechtentwurf der Regierung 1:1 als Antrag einbringen und damit die Regierung einer "Nagelprobe" unterziehen, erklärte Klubobmann Robert Lugar in einer Pressekonferenz. Stattfinden soll die vom Team beantragte Sitzung am Ende der Begutachtungsfrist und damit in der Woche vor der Wahl. Die Stellungnahmen aus der Begutachtung könnten damit noch mittels Abänderungsantrag berücksichtigt werden, argumentierte Lugar.

Wenn der Entwurf der Regierung ernst gemeint sei, dann müsse man ihn vor der Wahl beschließen, meinte der Klubobmann. Nach der Wahl seien "die Karten neu gemischt", vielleicht eine andere Regierung im Amt oder es gebe neue Mehrheitsverhältnisse im Parlament.

Die sechswöchige Begutachtung dient nach Ansicht Lugars nur der Verzögerung, um die Materie auf die Zeit nach der Wahl zu verschieben und aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Seiner Auffassung nach hätten auch acht Tage gereicht, weil die Eckpunkte ohnehin schon länger bekannt seien.

Bucher kritisiert Regierung

Das BZÖ will ebenfalls eine Sondersitzung des Nationalrats einberufen, um das neue Lehrerdienstrecht noch vor der Wahl beschließen zu können. Die Vorgangsweise der Regierungsparteien derzeit kritisierte Parteichef Josef Bucher am Mittwoch bei einer Pressekonferenz scharf: "Es ist ein elendiges Schauspiel, wie SPÖ und ÖVP mit der Zukunft des Landes umgehen."

"Ich fordere die Bundesregierung auf, mit uns eine Sondersitzung zu machen", damit könnten Rot und Schwarz zeigen, wie ernst sie es meinen mit dem Lehrerdienstrecht, so Bucher. Schon jeder kleine Schritt beim Thema Bildung sei positiv. Das Thema nun aber in die nächste Legislaturperiode zu verschieben, bezeichnete der BZÖ-Obmann als "reinen Wahlbetrug", "Wahltaktik" und "Seifenblase, die nach der Wahl zerplatzen wird": "Das ist Showpolitik a la Stronach."

Heinisch-Hosek geht von Beschluss aus

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hingegen geht von einem Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Herbst aus. Wenn sich dies noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Nationalrats Ende Oktober ausgehen würde, wäre es schön: "Danach ist es aber immer noch Herbst. Da werden wir es schaffen", so die Ministerin zur APA.

Nach der Begutachtung werde die Gesetzwerdung auf dem normalen parlamentarischen Weg erfolgen - mit Zuweisungssitzung, Ausschusssitzung und anschließendem Gesetzesbeschluss im Nationalrat. Gleichzeitig machte Heinisch-Hosek klar: "An den Grundpfeilern des Entwurfs wird sich nichts ändern." Zu diesen Fixpunkten zählte sie etwa das Stundenausmaß der Unterrichtsverpflichtung und die Anfangsgehälter der künftig neu eintretenden Pädagogen.

Die Begutachtungsfrist will Heinisch-Hosek nutzen, um die Gewerkschaft zu hören. Diese werde die Frist nutzen, um sich den Entwurf genau anzusehen. Wenn es dann noch "Verbesserungsvorschläge technischer Art" gebe, werde man sich das ansehen. Die Regierung stehe auch für Gespräche bereit - im Moment sehe sie aber keinen Grund, auf die Gewerkschaft zuzugehen.

Das geplante neue Lehrerdienstrecht macht alle künftig neu eintretende Pädagogen zu Professoren - zumindest von der Verwendungsbezeichnung her. Das sieht der Entwurf der in Begutachtung befindlichen "Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst" vor. Bisher war der "Professor" bzw. die "Professorin" den Lehrern an höheren Schulen vorbehalten.

Ursprünglich war der "Professor" als Amtstitel sogar nur pragmatisierten Lehrern an höheren Schulen vorbehalten. Seit 2006 führen auch Vertragslehrer an höheren Schulen den "Professor" als sogenannte Verwendungsbezeichnung. Im künftigen Dienstrecht, das nur mehr Vertragslehrer vorsieht, ist der Professor als einheitliche Verwendungsbezeichnung für alle Pädagogen geplant. Damit wird nachvollzogen, dass es für alle Lehrer - egal an welcher Schulform sie unterrichten - auch ein einheitliches Dienstrecht gibt.

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