„Absolute Grundvoraussetzung ist eine umfassende Datenbasis. Dafür müsste man klären, wer die Daten zur Verfügung stellt, wie man sie in die Datenbank einpflegt, respektive wer die Produkte kategorisiert“, sagt Böheim, der sich dezidiert gegen „einen Schnellschuss“ ausspricht. Zuerst müsse man Kosten und Nutzen genauestens analysieren, denn der Aufwand für ein solches Projekt sei erheblich – und der kurzfristige Effekt auf die Preise wohl vergleichsweise gering.
Klar sei, betont Böheim: „Die Wettbewerbspolitik kann Verfehlungen von Geld- und Fiskalpolitik nicht gänzlich egalisieren.“ Der Ökonom plädiert zudem dafür, dass Transparenzpflichten dann auch für andere Produkte und Dienstleistungen gelten müssten – nicht nur für Lebensmittel.
Zentrale Rolle für BWB geplant - aber wie?
Weniger schwierig – als die vermutlich sehr teure Datenbank – dürfte die technische Aufbereitung für die Konsumenten sein. Vorzeigebeispiele für passende Apps gäbe es in Israel oder auch Deutschland. Parallel zur Datenbank soll zudem die BWB künftig eine zentrale Rolle bei der Marktregulierung einnehmen. Wie genau? Das ist noch offen.
Die Regierung hat am Mittwoch einmal angekündigt, die BWB personell zu verstärken – um vorerst zehn auf dann rund 60 Planstellen. Reicht das Personal für die neuen Aufgaben? Die BWB zähle zu "den kleinsten Wettbewerbsbehörden in der EU", bei vergleichsweise vielen Kompetenzen, heißt es von der BWB auf KURIER-Anfrage am Donnerstag. Die „Verstärkung“ begrüße man, diese sei aber schon früher nötig gewesen.
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Zudem ist unklar, welche zusätzlichen Aufgaben die BWB dann übernehmen soll. Vorstellbar wäre das deutsche Modell. In Deutschland wurden in der letzten Kartellrechtsnovelle marktstarke Unternehmen verpflichtet, Zusammenschlüsse mit kleineren Zielunternehmen auch dann anzumelden, wenn diese weniger als 17,5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland erzielen.
Was würde das für die BWB bedeuten? Derzeit kann sie bei Marktuntersuchungen nur Empfehlungen abgeben. Künftig könnte sie bei Verfehlungen aber auch in den Markt eingreifen, Auflagen stellen oder eventuell Hausdurchsuchungen durchführen. Von Seiten der BWB heißt es, "Instrumente sowie Finanz- und Personalressourcen, die uns hierbei unterstützen, sind notwendig und begrüßenswert". Die BWB biete gerne ihre Expertise an für die rechtliche Umsetzung der konkreten Gesetzesvorschläge.
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