Länder setzen ihre Forderungen durch

Länder setzen ihre Forderungen durch
Nicht alle sollen für einen Defizitsünder haften. Dafür verpflichten sich die Länder zu einer transparenten Haushaltsführung.

Nach neun Stunden Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden am Dienstag auf die Schuldenbremse ab dem Jahr 2017 geeinigt. "Alle Probleme konnten gelöst werden", erklärte der Vorsitzende der Landesfinanzreferentenkonferenz, David Brenner (SPÖ), in einer ersten Stellungnahme. Und auch wenn einige Detailfragen offen blieben, ist das aus Ländersicht kein schlechtes Ergebnis: Zu Beginn der Verhandlungen gab es noch einige Knackpunkte.

Klar durchgesetzt haben sich die Länder etwa gegen die vom Bund angedachte Solidarhaftung: "Länder die sparen, sollen nicht für ein Land, dass sich nicht an die Vorgaben hält, bestraft werden", betonte Brenner. Es gilt sozusagen weiter das Verursacher-Prinzip.

Am schwierigsten fiel die Einigung beim Finanzausgleich aus. Die Vereinbarung über die Verteilung der Einnahmen auf die Länder und Gemeinden läuft 2014 aus: "Wir wollten uns sicher sein, dass später auf der Einnahmenseite keine massiven Umbrüche statt finden", betonte Brenner. Wer sich zur einem ausgeglichen Budget bekenne, der müsse wissen, mit welchen Einnahmen zu rechnen ist. Hier ist die Lösung noch am wenigsten konkret. "Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass der Bund den Finanzausgleich nicht über die Köpfe der Länder hinweg entscheidet und auf gleicher Augenhöhe verhandelt." Das ist der Minimalkonsens, mit dem die Schuldenbremse nächste Woche wie geplant im Nationalrat beschlossen werden kann. Der neue Budgetrahmen sieht laut Vereinbarung vom Dienstag so aus: Der Haushalt der Länder und Kommunen gilt als ausgeglichen, wenn er maximal ein Defizit von 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufweist, jener des Bundes bei einem Defizit von maximal 0,35 Prozent des BIP. Die Vorgaben dürfen über "Kontrollkonten" überzogen und später rückgeführt werden.

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