Kurzarbeit: Blümel spricht von "Dreistigkeit" mancher Betriebe

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Aktion scharf gegen Förderbetrug: Bei 1.946 Kontrollen verdächtiger Firmen wurden 460 Übertretungen festgestellt.

Die Finanzpolizei unternimmt seit drei Wochen Schwerpunktkontrollen zur Kurzarbeit. Das Finanzministerium veröffentlichte am Sonntag eine erste Zwischenbilanz. 1.946 Betriebe wurden kontrolliert, dabei wurden 460 Übertretungen festgestellt.

"Wir haben mit dem Kurzarbeitsmodell ein Instrument für Unternehmen geschaffen, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin in Beschäftigung zu halten. Dafür stehen aktuell 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir wollen damit die Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahren und der Wirtschaft ein schnelles Hochfahren mit dem bewährten Team ermöglichen. Null Toleranz gibt es gegenüber jenen, die sich auf Steuerzahlerkosten bereichern wollen", sagt Finanzminister Gernot Blümel zu dieser ersten Bilanz.

"Krise ist kein rechtsfreier Raum"

Der überwiegende Teil der Unternehmen arbeite in der aktuellen Krise daran, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern. Blümel: "Diesen Firmen helfen wir mit unseren Maßnahmen. Zum Schutz aller redlichen Wirtschaftstreibenden und der ehrlich arbeitenden Bevölkerung werden wir auch in Zukunft entschlossen gegen jeglichen Sozialleistungsbetrug vorgehen. Zeiten der Krise sind kein rechtsfreier Raum. Die Dreistigkeit, mit denen die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten bei den Kontrollen oftmals konfrontiert sind, bestätigen unseren Kurs bei Förderungsbetrug“, sagt der Finanzminister.

AMS eingeschaltet, Anzeigen erstattet

Die Kontrollen im Detail: Rund 350 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten haben seit 21.4.2020 bundesweit insgesamt 5.119 Personen in 1.946 Betrieben an 1.205 Einsatzorten kontrolliert. Die 460 festgestellten Übertretungen betrafen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz.

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeits-Regelung wurden gegen 31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task Force für Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben.

Gegen neun der kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

Beispiele für "Dreistigkeit"

Das Finanzministerium nennt auch ein paar Beispiele für die vom Minister zitierte "Dreistigkeit":
Bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel wurden drei Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet hat, bei Maurerarbeiten angetroffen. Darüber hinaus agierten zwei weitere slowenische Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser Baustelle - eine ließ sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten auf der Baustelle verrichten. Für beide slowenischen Firmen liegen weder Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes vor. Es wurden somit Übertretungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt.

Besonders unverfroren agierte auch eine Eisenbaufirma in Oberösterreich. Hier wurde als Rechtfertigung, dass ein Dienstnehmer nicht bei der Gesundheitskasse angemeldet ist, ein Formular vorgelegt, dass diesen als Schlüsselarbeitskraft ausweisen soll: Der Dienstnehmer sei zudem „ehrenamtlich“ tätig. Das Unternehmen wurde angezeigt.

Auf einer Wiener Großbaustelle konnte die Finanzpolizei gleich 14 nicht angemeldete Dienstnehmer feststellen. Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass diese bisher schon bei dem Unternehmen gemeldet waren, aber mit Beginn der Krise abgemeldet wurden und seither einfach „schwarz“ weiterbeschäftigt wurden.

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das AMS weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft.

Kontrolle nach Risikoanalyse

Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu 5 Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse statt. Redliche Unternehmen werden daher nicht unnötig belastet.

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