Kurz will Familienbeihilfe im Ausland um 100 Millionen Euro kürzen
Die Stoßrichtung ist klar und wurde oft genug von Kanzler Kurz erklärt: Die neue Regier-ung will eine "europarechtskonforme Indexierung der Familienbeihilfe", konkret eine "Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen EU-Staat".
Das klingt einfach, stößt in der Praxis aber auf enorme gesetzliche Hürden, weil grundsätzlich kein EU-Ausländer schlechter gestellt werden darf. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, die Regelung, wenn sie einmal vorliegt, unter die Lupe nehmen zu wollen.
Laut den aktuellen Daten aus dem Familienministerium flossen 2016 in Summe 273 Millionen Euro Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder von Arbeitnehmern in Österreich. Insgesamt wurden Beihilfen für 132.000 Kinder in EU- und EWR-Staaten ausgezahlt.
Der Index könnte in etwa so aussehen: Ungarn hat nur 24,6 Prozent des österreichischen Durchschnitts-Bruttolohnes, entsprechend könnte die Familienbeihilfe in Ungarn um 75 Prozent gekürzt werden. Der größte Anteil der ins Ausland überwiesenen Familienbeihilfe ging nach Ungarn – 2016 rund 80 Millionen Euro für fast 39.000 Kinder (siehe Grafik).
Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hatte bereits im Vorjahr scharfe Kritik an den österreichischen Plänen geübt und Ungarns Widerstand auf EU-Ebene angekündigt.
Über 100 Millionen Euro
Kanzler Kurz erklärte bei der Klubklausur der Regierung, dass durch eine Indexierung über einhundert Millionen Euro eingespart werden könnten, das sei nur gerecht. EU-rechtliche Probleme er-wartet er nicht, man habe die Maßnahme "sehr gut und ordentlich vorbereitet", verwies Kurz auf ein Gutachten des Soziallrechtlers Wolfgang Mazal.
Dieses Gutachten ist aber alles andere als unumstritten: Franz Marhold vom Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien und Präsident des Europäischen Instituts für Soziale Sicherheit an der Universität Leuven hält dem entgegen, dass die EU-Judikatur dagegen steht: "Insgesamt geht das Gutachten am geltenden ausjudizierten Europarecht völlig vorbei", erklärte Marhold in einem Standard-Gastkommentar: "Wie das Gutachten eine eindeutig europarechtswidrige nationale Regelung legitimieren soll, bleibt im Dunkeln", bestätige es doch selbst, dass der EuGH "jeden Versuch abgewehrt hat, direkt oder indirekt auf den Wohnsitz eines Anspruchsberechtigten bezugnehmende Leistungsdifferenzierungen zuzulassen".
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