Kurz-Prozess: Die Strategien der Anklage und der Verteidigung

Kurz-Prozess: Die Strategien der Anklage und der Verteidigung
108 Seiten umfasst der Strafantrag der WKStA gegen Sebastian Kurz, Bernhard Bonelli und Bettina Glatz-Kremsner.

Als „untypisch“ bezeichnete es der Strafrechtsexperte Robert Kert in der ZiB2, dass der Strafantrag gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sowie seinen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner 108 Seiten umfasst. Bei Strafanträgen, die dann vor einem Einzelrichter landen, brauche es eigentlich gar keine Begründung, sagte Kert.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wollte allerdings keinen Aspekt auslassen und die wenigen Minuten aus dem Ibiza-U-Ausschuss, um die es geht, ganz genau dokumentieren. Sie muss dem ehemaligen Kanzler auch nachweisen, dass er bei der Befragung im U-Ausschuss im Juni 2020 vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Es geht darum, ob er in die Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG involviert war oder nicht. Kurz hatte sich im Ausschuss darauf beschränkt, dass er „informiert“ war. Wenige Monate später wurde er deswegen von den Abgeordneten Stephanie Krisper (Neos) und Jan Krainer (SPÖ) bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Neben dem Strafantrag gibt es auch schon die Verteidigungslinie von Sebastian Kurz. Dieses Papier, die „verantwortliche Äußerung“, umfasst nur fünf Seiten.

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