Kritik an Familienbeihilfe-Ausschluss in Grundversorgung
Hilfsorganisationen protestieren gegen den geplanten Ausschluss von Menschen in der Grundversorgung von der Familienbeihilfe. Die Maßnahme stehe im klaren Widerspruch zum geltenden EU-Recht, kritisierten Caritas, Diakonie und Volkshilfe am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung. Steigende Kinderarmut werde dadurch in Kauf genommen, warnten sie und forderten die Bundesregierung auf, die Maßnahme zurückzunehmen.
„Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder - ohne Ausnahme“, erklärten Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler, Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger. Betroffen von der Maßnahme wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können, warnten die Hilfsorganisationen.
„Klar rechtswidrig“
Gemäß der neuen europäischen Statusverordnung hätten subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit wie Staatsangehörige. Daher sei ein Ausschluss von Familienleistungen „klar rechtswidrig“. Besonders kritisch sehen die NGOs auch, dass die Bundesregierung die Gesetzesnovelle bereits am Mittwoch ins Parlament eingebracht hat, obwohl die Begutachtungsfrist noch bis 24. Juli läuft. Es entstehe der Eindruck, dass ein rechtlich fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung durchgesetzt werden soll. Das sei „demokratiepolitisch bedenklich“, so die Organisationen.
Die Regierung argumentiert die Pläne damit, dass dadurch ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Kommentare