Ex-Grüner Chorherr darf auf höheren Kostenersatz hoffen, Strache nicht

Ex-Grüner Chorherr darf auf höheren Kostenersatz hoffen, Strache nicht
Ex-Grüner ist ein prominentes Beispiel, wie die Neuregelung, die am Freitag im Nationalrat beschlossen wird, wirkt. Was es sonst noch zu wissen gibt.

Für Heinz-Christian Strache kommt sie zu spät, für Christoph Chorherr gerade rechtzeitig: die Neuregelung des Kostenersatzes, die ein Vielfaches der bisherigen Entschädigung bei Freispruch bringen soll. Die Änderung der Strafprozessordnung soll am Freitag im Nationalrat beschlossen werden – und rückwirkend ab 1. Jänner 2024 gelten.

Richard Soyer, Verteidiger des Ex-Grünen Chorherr, hält es für „realistisch“, dass sein Mandant Anspruch hat. Der Freispruch in der Spenden-Causa fiel im Jänner 2023 und wurde im Mai 2024 rechtskräftig. „Wir haben bisher keinen Antrag auf Kostenersatz gestellt, weil wir die Neuregelung abwarten wollen“, sagt er zum KURIER. Wie hoch dieser ausfallen wird, traut er sich nicht abzuschätzen.

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