Geplant ist einerseits eine Erhöhung der bisherigen Pauschalbeträge bei Freisprüchen. Diese betragen bis zu
- 30.000 Euro bei Freispruch im Schöffen- oder Geschworenenverfahren,
- 13.000 Euro bei Freispruch durch einen Einzelrichter vor einem Landesgericht und
- 5.000 Euro bei Freispruch vor einem Bezirksgericht.
Diese Höchstsätze können nach Ermessen des Richters in einem mehrstufigen Modell um 50 Prozent erhöht werden, wenn die Hauptverhandlung von längerer Dauer ist (Stufe 2: 45.000 bzw. 19.500 bzw. 7.500 Euro). Verdoppelt werden können die Höchstsätze, wenn die Verfahren von „extremem Umfang“ sind (Stufe 3: 60.000 bzw. 26.000 bzw. 10.000 Euro).
Das Justizministerium geht in seiner Folgeabschätzung pro Jahr von ca. 30 Großverfahren mit im Schnitt jeweils zehn Beschuldigten aus. Daraus dürften sich pro Jahr ca. 45 Freisprüche der Stufe 3 – also der höchsten Stufe bei Schöffen- und Geschworenenverfahren – ergeben. Auf Stufe 2 dürften pro Jahr 162 Freisprüche anfallen, auf Stufe 1 wären es laut BMJ 443.
Zweitens sollen künftig auch Beschuldigte, deren Verfahren eingestellt wurden, einen Kostenersatz bekommen. Dieser beträgt bis zu
- 6.000 Euro auf der Grundstufe
- 9.000 Euro bei „außergewöhnlichem Aufwand im Ermittlungsverfahren“
- 12.000 Euro bei Verfahren von „extremem Umfang“.
In Summe sind für die neuen Kostenersätze 70 Millionen Euro pro Jahr budgetiert - von 2024 bis einschließlich 2028. Dann wird evaluiert.
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