Kopftuchverbot: Experten skeptisch, ob Verbot vor VfGH hält

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Am Donnerstag wurde das Kopftuchverbot Neu für Mädchen bis 14 präsentiert. Juristen sehen kritisch, ob es diesmal vor dem VfGH hält.

Es ist bereits der zweite Versuch einer Regierung, ein Kopftuchverbot zu erlassen. Das erste wurde von der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition beschlossen und 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt - sie sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil sich das Kopftuchverbot nur gegen den Islam richtete. 

Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Kopftuchverbot Neu - für Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs und im schulischen Kontext - präsentiert. Es sollte dieses Mal halten, heißt es von der ÖVP zuversichtlich, weil die Bedenken der Verfassungsrichter 2020 berücksichtigt wurden. Verfassungsjuristen zeigen sich aber auch dieses Mal skeptisch. 

Kritik von Experten

An den Voraussetzungen, warum das erste Gesetz 2020 gekippt wurde, habe sich nichts verändert, sagt Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck im Ö1-Morgenjournal. Er bleibe skeptisch, weil auch in der jetzigen Fassung das Grundproblem eines Kopftuchverbots, das selektiv gegen muslimische Mädchen gerichtet ist, nicht behoben wurde.

In der Neuauflage ist eine Aufklärungsphase geplant. Zunächst soll bei einem Verstoß Gespräche mit der Schülerin und den Eltern stattfinden. Sollte dies nicht fruchten, werde die Schulbehörde eingeschaltet. Erst bei mehrmaligen Verstößen solle es Strafen geben. 

Die Regierung sei also offenbar um verhältnismäßige Lösung bemüht, so Bußjäger. Das Problem sei aber, dass auch nach allen Aufklärungsphasen und Gesprächen, die Schülerin letztlich aber doch verpflichtet ist, das Kopftuch nicht zu tragen, erklärt der Verfassungsjurist. 

Die Frage ist, ob sich der VfGH überzeugen lässt, dass das Integrationsproblem seit dem ersten Versuch 2020 noch größer geworden ist. Das bezweifelt Bußjäger allerdings. 

Auch Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk ist am Freitag gegenüber Ö1 skeptisch. Es sei zwar unverkennbar, dass in der neuen Version Verbesserungen, die 2020 beanstandet wurden, enthalten sind. Etwa bei den Sanktionsmechanismen, den Beratungs- und Gesprächspflichten. Ob dies aber reiche, könne niemand beantworten, sagt Funk. 

Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden. 

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