Kopftuchverbot: Regierung plant Strafen von mehr als 1.000 Euro

Fünf Jahre ist es her, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das von Türkis-Blau beschlossene umstrittene Kopftuchverbot an Volksschulen kippte. Wie im Koalitionsprogramm angekündigt, nimmt nun die Regierung einen zweiten Anlauf.
Das Verbot soll für Mädchen bis 14 Jahre gelten. In diesem Alter beginnt die Religionsmündigkeit. Laut Kronenzeitung sind bei Zuwiderhandeln Geldbußen von mindestens einigen hundert bis zu mehr als 1.000 Euro im Wiederholungsfall vorgesehen.
Das Gesetz soll nicht nur an öffentlichen, sondern auch an privaten Schulen gelten. Mit dieser Ausweitung erhofft man sich im Integrationsministerium von Claudia Plakolm (ÖVP), dass das Gesetz diesmal vor dem VfGH hält.
Allerdings ist völlig unklar, wie viele muslimische Mädchen unter 14 tatsächlich Kopftuch tragen. Laut Ministerium handle es sich jedenfalls nicht um Einzelfälle.
Maßnahmen gegen Sittenwächter
Das Kopftuch-Verbot ist allerdings nur ein Teil eines größeren Pakets. Nach KURIER-Informationen beinhaltet es auch Schritte gegen so genannte „Sittenwächter“ sowie Maßnahmen, mit denen das Selbstbewusstsein junger Mädchen, aber auch deren Eltern gestärkt werden soll.
Noch befindet sich das Gesetzespaket in koalitionsinterner Abstimmung. Wann es beschlossen werden kann, ist noch offen.
Genauso, ob das neue Gesetz verfassungskonform ist. Zuletzt hatte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf Ö1 massive Bedenken geäußert: Ein Kopftuchverbot sei ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Auch der Gleichheitsgrundsatz könnte verletzt werden, da Symbole anderer Religionen wie Kreuz oder Kippa nicht verboten werden.
Massive Kritik
Kritik kommt auch von anderer Seite. „Angelegenheiten, die die innere Autonome einer Religionsgesellschaft betreffen, werden in Österreich in guter Tradition nicht über die Köpfe der Betroffenen staatlicherseits verfügt“, warnen Matthias Geist und Tafara Baghajati, Vorsitzende der „Plattform Christen und Muslime“, in einem Brief an die Integrationsministerin.
Ähnlich wie Mayer verweisen auch sie auf die „eindeutige Rechtslage“, die sich durch die Entscheidung des VfGH vor fünf Jahren gezeigt habe.
Darüber hinaus verstärke ein solches Verbot „bestehende Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Musliminnen. . Eine politische Instrumentalisierung von Kindern und deren Religion führt zu einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft und fördert Ressentiments, anstatt die Integration zu stärken“.
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