Kleines Zugeständnis an die Gewerkschaft bei Kassenreform

Kleines Zugeständnis an die Gewerkschaft bei Kassenreform
Die Regierung kommt Kritikern in manchen Punkten entgegen und beharrt: Die Fusion bringe eine Milliarde für die Patienten.

Heute, Mittwoch, beschloss der Ministerrat die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Von den zahlreichen Kritikpunkten, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens angebracht wurden, griff die Regierung einige auf. Der Letztentwurf wurde am Dienstag im Kanzleramt präsentiert.

Der Kern der Reform blieb, aus 21 Sozialversicherungsträgern werden fünf. Der größte Brocken ist die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer österreichweiten Gesundheitskasse ÖGK. Die Länder müssen Einfluss aufgeben: Künftig gibt es nur mehr österreichweite Einnahmen, die Beiträge aus den einzelnen Bundesländern verlieren ihr Mascherl. Die neuen neun ÖGK-Landesstellen bekommen aus dem gemeinsamen Einnahmentopf ein Budget zugeteilt, das sich nach ihren bestehenden Ausgaben richtet. „Davon profitiert Wien, Vorarlberg zahlt drauf“, sagen Regierungsexperten.

Hintergrund: In Vorarlberg gibt es viele Gutverdiener und wenige soziale Randgruppen, daher zahlen die Vorarlberger mehr Beiträge ein als sie verbrauchen.

Faktor 1 statt Faktor 9

Infolge der Fusion von neun Landeskassen und der Harmonisierung von neun Leistungsniveaus für Gebietskrankenkassen-Patienten verringere sich der Faktor 9 auf einen Faktor 1, sagen die Regierungsexperten. Dies würde bis 2023 die Verwaltungskosten um eine Milliarde reduzieren, das Geld werde zugunsten von Patienten und Ärzten investiert. Dieses Milliardenversprechen der Regierung wurde vielfach zerzaust, Türkis-Blau beharrt aber darauf. Das Sparziel wird nun in die „wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung“ hineingeschrieben, also dokumentarisch festgehalten. Es handle sich um eine „fundierte Expertenschätzung“.

Zahlreiche Fachleute äußerten in den vergangenen Wochen Zweifel, ob die Kassenfusion vor dem Verfassungsgerichtshof hält, weil die Regierung in die Selbstverwaltung eingreift. Diesbezüglich sind kleine Änderungen im Letztentwurf angebracht.

So soll im operativen Gremium, dem Verwaltungsrat von ÖGK und Pensionsversicherungsanstalt PVA, die rote Gewerkschaft im Vergleich zum Erstentwurf aufgewertet werden (im Vergleich zum Ist-Zustand verliert die FSG deutlich an Einfluss). Bei bestimmten Beschlüssen sieht die Regierung nun eine doppelte Mehrheit vor. Das läuft auf ein Vetorecht der FSG bei bestimmten Beschlüssen hinaus.

Dieses Vetorecht gilt bei Vermögensveranlagung, Vertragsabschlüssen und Ausgaben aus dem neuen Unterstützungsfonds. Es gilt nicht bei der Bestellung von Spitzenpersonal. Damit kann die FSG beim Bestellen oder Umfärben von Leitungspersonal in der Sozialversicherung nicht mitreden.

Auch bei den verschärften Aufsichtsrechten des Bundes bringt die Regierung kleinere Korrekturen an.

Schonfrist

Die Kassenfusion soll heuer im Nationalrat beschlossen werden. Danach ist ein Jahr Zeit für die Umsetzung, ab 1. Jänner 2020 soll die neue Sozialversicherung fertig sein. Der Fusion von Bauern mit Selbstständigen räumt die Regierung jedoch fünf bis zehn Jahre ein. Dort gibt es zwar ein neues Dach, darunter aber auf Jahre hinaus noch zwei Versicherungssysteme.

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