Kindergarten: Struktur und Finanzierung auf einen Blick

Kindergarten for children of refugees from Ukraine in Lodz
Von Angebot über Kompetenzverteilung bis zur 15a-Vereinbarung.

Am heutigen Montag demonstrieren zum zweiten Mal seit Herbst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Kindergärten, am 29. März geht das Personal der Wiener Privatkindergärten erneut für bessere Rahmenbedingungen auf die Straße. Wie sich diese weiter entwickeln, wird derzeit in Gesprächen zur nächsten Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementarpädagogik ausverhandelt.

Im Folgenden ein Überblick über Struktur und Finanzierung der vorschulischen Bildung in Österreich:

ANGEBOT: Laut Statistik Austria gab es im Betreuungsjahr 2020/21 in Österreich rund 8.600 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen. Davon waren etwas mehr als die Hälfte Kindergärten (rund 4.600; für Kinder ab 2,5 oder drei Jahren bis zum Schuleintritt). Rund 2.400 der Einrichtungen waren Krippen (für Unter-Dreijährige) und 1.600 altersgemischte Einrichtungen (zwischen 1,5 und 15 Jahren, Altersgrenzen variieren je nach Bundesland). Insgesamt wurden in diesen Einrichtungen knapp 323.000 Kinder betreut. Ein ganz kleiner Anteil der Kinder wird außerdem von Tageseltern betreut.

AUSGABEN: In Österreich werden laut der OECD-Studie "Bildung auf einen Blick" aktuell rund 0,7 Prozent des BIP in elementare Bildung investiert. Das ist weniger als im Schnitt der EU (0,8 Prozent) und der OECD (0,9), bei PISA-Spitzenreitern wie Estland oder Finnland werden sogar rund 1,2 Prozent des BIP für vorschulische Bildung ausgegeben. Dabei sind die Ausgaben in Österreich über die Jahre deutlich gestiegen: 2019 gaben Länder und Gemeinden laut einer Analyse des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) 2,9 Mrd. Euro aus. 2007, vor der ersten 15a-Vereinbarung, waren es noch 1,3 Mrd. Besonders stark gestiegen sind in diesem Zeitraum die Personalausgaben (98 Prozent).

BETREIBER: 57 Prozent der Kinderbetreuungseinrichtungen werden laut Kindertagesheimstatistik von öffentlichen Gebietskörperschaften betrieben (vor allem Gemeinden), die anderen Träger sind v.a. private Vereine und Religionsgemeinschaften. In Wien haben sogar 72 Prozent der Einrichtungen private Träger.

BETREUUNGSQUOTE: Bei den Drei- bis Fünfjährigen wurde mit knapp 93 Prozent die Barcelona-Zielvorgabe (90 Prozent Betreuungsquote) mittlerweile erreicht, wobei die Werte je nach Bundesland schwanken (88,2 Prozent in der Steiermark, 97,3 in Niederösterreich). Bei den Unter-Dreijährigen liegt die Betreuungsquote bei 28 Prozent, das bereits 2002 von der EU ausgegebene Barcelona-Ziel von 33 Prozent ist damit weiter nicht erreicht.

FINANZIERUNG: Die Gemeinden tragen laut KDZ-Analyse rund zwei Drittel der Ausgaben. Das Geld fließt überwiegend in gemeindeeigene Einrichtungen, der Rest als Zuschuss in private Kinderbetreuungseinrichtungen. Beim pädagogischen Personal gibt es eine Ko-Finanzierung der Länder, nur in Niederösterreich wird das Personal direkt vom Land gestellt. Für Mehrkosten, die durch den Ausbau des Angebots entstehen (Erhöhung der Betreuungsquoten, Sprachförderung) bekommen die Gemeinden Fördermittel von Bund und Ländern. Eine weitere Finanzierungsquelle sind Elternbeiträge (z.B. für Essen, Bastelmaterial).

GRUPPENGRÖSSE: Wie viele Kinder maximal in einer Gruppe sein dürfen, geben die Länder vor. Die durchschnittliche Gruppengröße liegt demnach laut KDZ bei den Unter-Dreijährigen zwischen acht (in Salzburg) und 16 (in Vorarlberg), bei den älteren Kindern zwischen 17 (in Niederösterreich) und 23 (in Kärnten).

KOMPETENZVERTEILUNG: Die personellen, finanziellen und pädagogischen Rahmenbedingungen werden von den Ländern festgelegt. Der Bund ist lediglich für die Ausbildung der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen zuständig. Punkto Rahmenbedingungen hat er nur eine koordinierende Funktion, etwa durch den 2009 erlassenen Bildungsrahmenplan, einem Leitfaden zur Förderung der Kinder. Für die Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis sind die Kindergartenerhalter zuständig. Das sind bei 57 Prozent öffentliche Erhalter, vor allem die Gemeinden. Auch für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig, Bund und Länder sind Fördergeber.

VERFÜGBARKEIT: Nur 55 Prozent der Kinder haben 2020/21 laut KDZ eine Einrichtung besucht, die die Kriterien des Vereinbarkeitsindikators für Familie und Beruf (VIF) erfüllt (Angebot von Montag bis Freitag, Öffnungszeit von mindestens 45 Wochenstunden und an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden, Angebot von Mittagessen). In Wien besuchen 94 Prozent derartige Einrichtungen, die wenigsten sind es in Oberösterreich (25 Prozent) und Tirol (40). Im Schnitt haben die Kindergärten in Österreich 23,3 Schließtage im Jahr, die Krippen 13,7.

15a-VEREINBARUNG: Seit 2008 beteiligt sich der Bund über Bund-Länder-Vereinbarungen an den Kosten für die Kindergärten, die Förderungen sind dabei an konkrete Ziele gebunden. Das waren bisher das Gratis-Pflicht-Kindergartenjahr, Ausbau des Angebots, frühe Sprachförderung, in der aktuell auslaufenden Vereinbarung (2018-2021) außerdem mehr Angebote für Unter-Dreijährige, flexiblere Öffnungszeiten und verbesserte Rahmenbedingungen. Auch eine verstärkte Kontrolle des Mitteleinsatzes war vereinbart, der Rechnungshof ortet hier allerdings Verbesserungsbedarf. Für die neue Vereinbarung, zu der die Verhandlungen noch nicht begonnen haben, wurde von der Regierung bereits mehr Geld versprochen. Inhaltlich setzt man erneut auf verlängerte und flexiblere Öffnungszeiten, mehr Plätze für Unter-Dreijährige und frühe Sprachförderung. Außerdem angekündigt wurden klare Förder- und Abrechnungskriterien, ein klarer Verteilungsschlüssel sowie eine Zusammenführung der Sprachförderkonzepte der neun Bundesländer sowie eine mögliche Einführung von einheitlichen Qualitätsmindeststandards.

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