Keine Ermittlungen gegen ÖVP-Großspender Ortner

Klaus Ortner.
Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet nach ÖBAG-Bestellung von Ortners Tochter keine Ermittlungen ein, sieht aber Gesetzeslücke.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) leitet wegen der hohen ÖVP-Parteispenden des Tiroler Industriellen Klaus Ortner keine Ermittlungen ein. Allerdings weist die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsbegründung auf eine Gesetzeslücke hin: Das "Anfüttern" durch korrekt abgewickelte Parteispenden ist nicht strafbar - auch dann nicht, wenn sich die Partei nachträglich dafür revanchiert.

Ortner hat über seine IGO-Gruppe ab 2017 knapp über eine Million Euro an die ÖVP gespendet. Auf Kritik stieß im Wahlkampf nicht nur, dass die Spenden so gestückelt wurden, dass sie nicht unter die sofortige Veröffentlichungspflicht für Großspenden fielen. Auch dass Ortners Tochter Iris im Februar 2019 (also einige Monate vor Bekanntwerden der Zahlungen) in den Aufsichtsrat der Staatsholding ÖBAG berufen worden war, sorgte für Aufsehen.

Strafrechtliche Folgen wird die Causa nun nicht haben - und zwar weder für Ortner, noch für ÖVP-Chef Sebastian Kurz und den damals für die ÖBAG zuständigen Ex-Finanzminister Hartwig Löger. Die WKStA hat einen Anfangsverdacht auf "Vorteilszuwendung zur Beeinflussung" bzw. "Vorteilsannahme zur Beeinflussung" geprüft, die Causa nun aber zu den Akten gelegt.

Aus der online veröffentlichten Einstellungsbegründung der Justiz hatte am Dienstag zuerst das Investigativ-Medium dossier.at zitiert.

Lücke beim "Anfüttern"

Worin besteht die Gesetzeslücke, welche die Staatsanwaltschaft sieht? Das "Anfüttern" von Politikern durch rechtlich korrekt abgewickelte Parteispenden sei nicht strafbar. So wäre nur eine Parteispende, die bereits in Erwartung einer bestimmten Gegenleistung der Politik fließt, strafbar.

Fließt die Parteispende aber, ohne eine bestimmte Gegenleistung im Blick zu haben, und die Politik revanchiert sich dafür erst später, dann greift das Strafrecht aus Sicht der WKStA nicht.

Wörtlich heißt es dazu: "Sollte - wie aus Sicht der WKStA aus dem objektiven Geschehnisablauf am plausibelsten - die Bestellung von DI Iris Ortner zur Aufsichtsrätin daher der 'Dank' bzw ein 'Erkenntlichzeigen' für die bisher an die ÖVP-Partei geleisteten Spenden bzw sollte die finanzielle Unterstützung der ÖVP-Partei zumindest mitausschlaggebend für die Bestellung gewesen sein, wäre dies nach der aktuellen Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar."

Einstellungsbegründung im Wortlaut

Iris Ortner sieht Anzeige als Wahlkampf-Manöver

Iris Ortner, Tochter von Klaus Ortner, hat am Dienstagabend zufrieden auf die Nachricht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft reagiert, wonach wegen der hohen Parteispenden an die ÖVP keine Ermittlungen eingeleitet werden. "Diese von wem auch immer getätigte Anzeige war ganz offensichtlich dem Wahlkampf geschuldet", teilte Ortner in einer Stellungnahme mit.

Zur Thematik Aufsichtsratsmandate in der Staatsholding meinte Ortner grundsätzlich: „Ich verstehe die Sensibilität zu diesem Thema, möchte dazu aber festhalten, dass ich neben meiner Managementtätigkeit seit über fünfzehn Jahren in diversen Aufsichtsräten tätig bin und nicht unter zu viel Tagesfreizeit leide. Es liegt mir fern, ein Aufsichtsratsmandat auf finanziellen Gründen oder aus Gründen der Eitelkeit anzunehmen. Ich möchte für den Wirtschaftsstandort einen Beitrag leisten und hier Verantwortung wahrnehmen. Dieser Verantwortung komme ich mit viel Industrieerfahrung nach und eine kompetente Frau mehr in einem Aufsichtsrat, dürfte für dieses Land kein Fehler sein.“

 

 

Kommentare