Keine Anklage gegen Faymann/Ostermayer

Faymann, Ostermayer
Staatsanwaltschaft: Wien konnte „kein strafbares Verhalten“ nachweisen

Bundeskanzler Werner Faymann und sein Staatssekretär Josef Ostermayer können entspannt aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Dienstag das Verfahren gegen die beiden SPÖ-Spitzenpolitiker wegen des Verdachts der Untreue und der falschen Zeugenaussage eingestellt.

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, Asfinag und die ÖBB hätten im Auftrag des damaligen Verkehrsministers Faymann und seines damaligen Bürochefs Ostermayer Rechnungen für Werbeeinschaltungen bezahlt.

Zusätzlicher Vorwurf: Diese Inserate hätten jedoch lediglich Werbung für den damaligen Minister Faymann dargestellt und wären daher für die genannten Unternehmen ohne Nutzen gewesen.

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag erklärte, konnten Faymann und Ostermayer „kein strafbares Verhalten“ nachgewiesen werden.

Bei den ÖBB-Inseraten sei klargelegt worden, dass diese einen positiven Werbeeffekt für das Unternehmen hätten, sodass kein Schaden eingetreten sei. Ein entsprechendes Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass „sogar ein objektiver Nutzen für die ÖBB vorlag“, und die Bahn „vom Bekanntheitsgrad des Ministers“ profitiert habe.

„Wir haben immer mit der Einstellung gerechnet, weil an den Vorwürfen nichts dran war“, kommentierte Faymanns Pressesprecherin.

Empört reagierte hingegen FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky, der die entsprechende Sachverhaltsdarstellung bei der Justiz eingebracht hatte. Er sieht in der Einstellung des Verfahrens einen „Skandal der Sonderklasse“ und einen „politischen großkoalitionären Akt“ der Justiz.

Kommentare