Debatte neu entfacht: "Lebensmächtigkeit des Zölibats überschätzt"
Erst war es ein Interview in der Süddeutschen Zeitung, dann die Auftritte bei Opernball, Rainer-Ausstellung und Benefizveranstaltungen, die zu großen Berichten über den Wiener Dompfarrer Toni Faber und seine Freundin führten. Bilder und Berichte, die die Debatte über den Zölibat weit über die Erzdiözese Wien hinaus befeuerten.
Und das zu einem Zeitpunkt, als mit Josef Grünwidl gerade ein neuer Erzbischof installiert wurde. Nicht zuletzt wegen der vielen Berichte über den Dompfarrer hatten sich die Beschwerden in der Diözese und auch bei den Kirchenbeitragsstellen gehäuft.
„Zölibat überschätzt“
Die Diskussionen über den Zölibat gibt es schon lange (siehe Infobox unten), für Toni Faber sind die an seiner Person entfachten Debatten „ein Sturm im Weihwasserglas“. Aber er versichert: „Ich habe nicht vor, meinen Dienst niederzulegen, ich habe nicht vor, zu heiraten, sondern mich entschieden, ehelos zu leben. Und ich habe eine Frau an meiner Seite.“
Aus seiner Sicht werde die „Lebensmächtigkeit des Zölibats überschätzt“, sagt Faber, der auf zahlreiche verheiratete Priester in der katholischen Kirche verweist. „Drei davon versehen in meiner Pfarre Beicht- und Seelsorgedienst, sie machen ihre Arbeit genauso gut wie die anderen Priester“, versichert Faber. In der Erzdiözese Wien arbeiten 13 verheiratete Priester, zwölf von ihnen gehören den katholischen Ostkirchen an. Dazu kommt ein ehemaliger evangelischer Pfarrer, der konvertiert und ebenfalls verheiratet ist.
Faber erinnert sich an die Priesterausbildung, in der er früher tätig war: „Ich habe immer gesagt: Ein Pfarrer muss liebend gegenüber Gott, dem Nächsten und sich selbst sein.“ Wenn Priester diese Eigenschaften mitbrächten, könnten sie gute Priester sein. Toni Faber ist überzeugt, mit seiner Einstellung zum Zölibat „nicht seit 30 Jahren auf dem Holzweg“ zu sein. Das zeige alleine auch die Bestellung Josef Grünwidls zum Erzbischof, dessen Meinung zum Zölibat sich im Wesentlichen mit seiner decke: „Wenn er trotzdem Erzbischof werden konnte, sind wir mehr im Heute, mehr in der Normalität.“
„Ich habe nicht vor, meinen Dienst niederzulegen, ich habe nicht vor, zu heiraten, sondern mich entschieden, ehelos zu leben. Und ich habe eine Frau an meiner Seite.“
Und Faber vergleicht diese „sanfte Entwicklung aus dem Inneren der Kirche heraus“, die er glaubt, angestoßen zu haben, mit dem „Aggiornamento“, der Öffnung der Kirche, durch das II. Vatikanische Konzil. Und er betont: „Jene, die mir vorwerfen, ich bin ein ‚Skandalon‘, sind genau jene, die die Menschen nicht annehmen und damit das größere ‚Skandalon‘.“ Wobei Faber auch um Kalmierung bemüht ist. Er habe in seiner Angelegenheit mit dem Erzbischof geredet und ihm „Mäßigung und Zurückhaltung in Medien“ zugesagt.
Seitens der Erzdiözese räumt man ein: „Ja, es gibt viele, hauptsächlich verärgerte, Rückmeldungen zum Dompfarrer. Die Beschwerden betreffen seinen Lebensstil und die Zölibatsfrage.“ Die Diözesanleitung nehme das Thema ernst und werde in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise intern beraten: „Wir bitten um Verständnis, dass über diese internen Beratungen in der Öffentlichkeit nicht gesprochen wird, und möchten auch darauf hinweisen, dass der Erzbischof erst seit einem Monat im Amt ist.“
Andreas Kowatsch, Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und selbst Priester, erklärt dem KURIER: Der Zölibat sei eine kirchenrechtliche Regelung und daher auch prinzipiell veränderbar. Allerdings verweist er auf die lange Tradition der priesterlichen Ehelosigkeit, die bis ins dritte Jahrhundert zurückreiche. Auf der Synode von Elvira (Anfang 4. Jh.) wurde etwa die sexuelle Enthaltsamkeit für – gleichwohl verheiratete – Kleriker festgelegt. Die Idee, dass der Priester als Repräsentant Jesu Christi auch dessen Lebensform zu übernehmen gehalten sei, zieht sich jedenfalls durch die Jahrhunderte, erläutert Kowatsch. Allgemein verbindlich wurde der Zölibat ab dem 12. Jahrhundert.
Thema für Synode
Gerade aufgrund dieser langen Tradition sei es auch nicht zu erwarten, dass der Papst den Zölibat einfach aufhebt. Dafür bedürfte es einer Synode oder eines Konzils. Letzteres dürfte in absehbarer Zeit nicht einberufen werden – aber eine Synode wurde noch von Papst Franziskus für das Jahr 2028 anberaumt; in Fortsetzung der letzten beiden Synoden. Dort könnte auch eine so heikle Frage wie der Zölibat Gegenstand der Erörterungen sein. Wobei Synoden keine Beschlüsse fassen (anders als Konzilien) – was der Papst dann daraus macht, ist seine Sache.
Einstweilen gilt, was im Codex Iuris Canonici (kirchliches Gesetzbuch) steht: „Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“
Er zählt zu den notorischen kirchlichen „heißen Eisen“: der Zölibat (lat. caelebs = ehelos), die verpflichtende Ehelosigkeit katholischer Priester. Gemeinsam mit der Frage der Frauenweihe steht das Thema seit Jahrzehnten im Fokus innerkirchlicher Reformdebatten, ergänzt um den etwas diffusen Begriff der „katholischen Sexualmoral“, der aber inhaltlich mit den beiden anderen Themen verknüpft ist.
Wobei ganz klar ist: Die Frage der Frauenweihe, genauer gesagt: das kirchliche Nein zur Priesterweihe für Frauen, hängt theologisch deutlich höher als der Zölibat. Letzterer ist eine aus einer langen Tradition entstandene kirchenrechtliche Regelung, die theoretisch jederzeit geändert werden könnte, wie auch der Wiener Kirchenrechtler an der Katholisch-Theologischen Fakultät Andreas Kowatsch erläutert (siehe Artikel oben). Das Nein zur Frauenweihe ist hingegen zwar nicht dogmatisch verankert, aber doch durch das Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ (1994) von Papst Johannes Paul II. verbindlich festgelegt („dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“). Ob damit auch die Diakonenweihe ausgeschlossen ist, und was darunter zu verstehen wäre, darüber wird auch auf kirchlichenoffizieller Seite weiter intensiv diskutiert.
Beim Zölibat hingegen gibt es nichts dergleichen – niemand behauptet, dass die katholische Kirche „keinerlei Vollmacht“ hätte, verheiratete Priester zuzulassen. Es gibt sie ja auch: sowohl bei den mit Rom unierten Ostkirchen (analog zur Regelung in den orthodoxen Kirchen) als auch bei konvertierten anglikanischen Geistlichen (die vielfach wegen der dort eingeführten Frauenweihe zur katholischen Kirche übergetreten sind).
Der Theologe Johann Baptist Metz (1928–2019) hat bereits in den Siebzigerjahren in seinem Buch „Zeit der Orden“ dafür plädiert, die Zölibatsverpflichtung für Priester aufzuheben, um dadurch die Ehelosigkeit als Spezifikum des Ordenslebens umso deutlicher herauszustreichen. Denn dass die zölibatäre Lebensweise einen festen Platz in der katholischen Kirche hat – theologisch gesprochen: ein besonderes Charisma, eine „Gnadengabe“ ist –, gilt innerkirchlich als unbestritten. Ebenso, dass eine Änderung der geltenden Regelung neue, andere Probleme mit sich brächte.
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