Kassenzusammenlegung kostet laut AK-Berechnung 2,1 Milliarden
Die Arbeiterkammer hat die Gesamtkosten für die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger mit 2,1 Milliarden Euro berechnet. Die Fusionen kommen damit noch um 500 Millionen Euro teurer als die vor einer Woche von Sozialversicherungsexperten vorgelegten Berechnungen. Grund dafür ist, dass die AK nun auch Mehrkosten für einen bundesweiten Gesamtvertrag mit den Ärzten berechnet hat.
Für die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden sowohl von der AK als auch von den Experten gegenüber der APA für den Zeitraum 2019 bis 2023 knapp 500 Mio. Euro berechnet und für die Regierungspläne zur AUVA weitere rund 600 Mio. Euro. Zu diesen 1,1 Mrd. Euro kommen noch etwa 50 Mio. Euro an unmittelbaren Fusionskosten, weil die Vorbereitung dafür bei den beteiligten Kassen zeitliche und personelle Ressourcen bindet.
Darüber hinaus berechnen die AK-Experten jetzt auch noch weitere 500 Mio. Euro dafür, dass die derzeit neun Verträge mit den Landes-Ärztekammern zu einem österreichweiten Gesamtvertrag, der noch auszuhandeln ist, zusammengeführt werden müssen. Um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, sollen die Länder dann zu dem österreichweiten Gesamtvertrag Zu- bzw. Abschläge vereinbaren können. Die AK macht darauf aufmerksam, dass die Ärztekammer bereits angekündigt hat, mehr Geld haben zu wollen.
Die AK befürchtet nicht nur die von ihr berechneten enormen Kosten für die Fusionen von insgesamt 2,1 Mrd. Euro bis 2023, sondern auch auf Jahre hinaus eine deutliche Verschlechterung der Serviceleistungen. AK-Experte Wolfgang Panhölzl verwies in einer Aussendung darauf, dass laut Havard Business School 70 bis 90 Prozent aller Fusionen scheitern. "Noch gefährdeter sind Fusionen, die übers Knie gebrochen werden."
Koalition weist AK-Berechnungen zurück
Sowohl das Sozialministerium als auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben Freitagnachmittag die Berechnungen der Arbeiterkammer zurückgewiesen. Das sei so nicht richtig, erklärten beide Seiten der APA.
Zunächst würden die neun bestehenden Honorarordnungen für die Ärzte übernommen, dann würden diese langsam zusammengeführt und ein österreichweiter Gesamtvertrag ausverhandelt. Das sei aber Sache der Selbstverwaltung, erläuterten Wöginger und Axel Ganster, der Sprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Dabei sei auf die vorhandenen budgetären Mittel Bedacht zu nehmen. Ganster appellierte auch an die AK, keine Panikmache zu betreiben.
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