Kann sich Kurz mit heutiger Aussage vor einem Verfahren retten?

Symbolbild
Nach der ersten Befragung wird den Kanzler Falschaussage vorgeworfen. Mit seiner erneuten Aussage könnte er seine erste Aussage revidieren. Bringt das strafrechtlich etwas?

Im Endspurt des Ibiza-U-Ausschusses steht heute die Befragung von Bundeskanzler Sebastian Kurz auf dem Programm (der KURIER berichtet seit 12 Uhr live). Mit Spannung wird vor allem erwartet, wie und ob er sich zu den Vorwürfen rund um die Schmidt-Chats äußern wird.

Nach seiner ersten Befragung sieht sich der Kanzler bekanntlich mit dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert. Eine Anklage zu diesem Fall gibt es noch nicht.

Kurz könnte heute versuchen, seine früheren Aussagen richtigzustellen - bzw. sich vom Vorwurf reinzuwaschen, er habe zur Frage, ob er in die Bestellung von Schmid zum ÖBAG-Chef involviert war, falsch ausgesagt. Schützt ihn das vor einem strafrechtlichen Verfahren?

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