Kärnten: Asylwerber dürfen nicht mehr privat wohnen

Flüchtlingsquartier in Bruckneudorf (Symbolfoto.
Seit 5. Juli ist in Kärnten der "Privatverzug" nur noch für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte erlaubt.

Wo wohnen Asylwerber in Österreich? Prinzipiell erhält, wer in Österreich einen Antrag auf Schutz laufen hat, Grundversorgung in einem Bundesland. Dort leben sie dann entweder in einem organisierten Quartier oder ziehen privat in eine Wohnung - wenn sie eine entsprechende Wohnung finden, die durch den im Grundversorgungsgesetz gewährten Mietzuschuss gedeckt ist. In Wien wohnen beispielsweise 60 Prozent der Asylwerber in einer privaten Unterkunft. Außerhalb der Hauptstadt gelten andere Regelungen und Auflagen, die es Asylwerbern erschweren, privat unterzukommen.

Dezidiert verboten war das nicht. Bisher. Nach einem Bericht des Standard ist es seit 5. Juli für Asylwerber in Kärnten verboten, in eine private Unterkunft zu ziehen. "Privatverzug" gebe es ab sofort nur mehr für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, informierte die Landesabteilung Flüchtlingswesen und Integration.

Während beispielsweise Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination das mit dem Argument, dass das private Wohnen "nach einer anfänglichen Orientierungsphase" die Selbstständigkeit der Asylwerber fördere, argumentiert der provisorische Leiter der Kärntner Flüchtlingsabteilung Udo Puschnig gegenüber dem Standard mit Existenzängsten. Denn in Kärnten stünden bereits 600 Plätze in organisierten Quartieren leer, die Betreiber hätten Angst um ihre Existenz. Da man aber nicht wüsste, wie die Flüchtlingsentwicklung weitergeht, wolle man Quartierschließungen vorbeugen.

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