Sporrer verlangt einen Stopp: „KI darf nicht zur Waffe gegen Frauen werden“
„Wir brauchen eigentlich jedes Jahr einen neuen Tatbestand wegen digitaler Gewalt, so rasant ist die Entwicklung“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) vergangene Woche im KURIER-Interview.
Aktuell arbeitet sie an einem Verbot sogenannter „Deepfakes“ – Anlass ist der Fall Collien Fernandes. Wobei sich Österreich wie alle EU-Länder schon vorher dazu verpflichtet hat, bis zum Sommer 2027 eine Richtlinie zum Schutz vor digitaler Gewalt umzusetzen, um Lücken zu füllen, die durch technologische Entwicklungen entstanden sind. Auch im „Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“ der Bundesregierung ist das Vorhaben vorgesehen.
Demnach soll die „nicht einvernehmliche Herstellung und Manipulation von Material, welches den Anschein einer Beteiligung an sexuellen Handlungen erweckt“, unter Strafe gestellt werden. Geprüft wird zudem, ob das Phänomen „Deepfakes“ ausdrücklich in den Tatbeständen „gefährliche Drohung“ und „Cybermobbing“ ergänzt werden soll.
„Wir müssen der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes und digitaler Gewalt entschlossen entgegentreten“, sagt Sporrer. „Ein Bild zu missbrauchen bedeutet, die menschliche Würde und Integrität vorsätzlich zu verletzen. Wir werden nicht zulassen, dass künstliche Intelligenz zur Waffe gegen Frauen wird.“
Bis zu sechs Jahre Haft
Die Justizministerin ist mit ihrer deutschen Amtskollegin Stefanie Hubig (SPD) im Austausch, die keine 14 Tage nach Bekanntwerden der Causa Fernandes schon einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Wer die Intimsphäre eines anderen verletzt, indem er „ehrverletzende oder erniedrigende Bilder“ erstellt, dem drohen demnach bis zu zwei Jahre Haft.
Am 17. April ist ein Gespräch zwischen Sporrer und Hubig in Berlin geplant. Im Vorfeld lässt Sporrer einen Rechtsvergleich mit anderen Ländern anstellen. Als Vorbild wurde zuletzt Spanien genannt: Dort gibt es spezialisierte Gerichte für „Gewalt gegen Frauen“, und auch die Palette an Tatbeständen ist breit: Strafbar ist etwa die „Verbreitung sexueller Gewalt“ im Internet, die „sexuelle Erpressung“ und Identitätsdiebstahl durch Fake-Profile.
Im Vorjahr gab es einen ersten Entwurf für ein Verbot von Deepfakes mit „sexuellem oder erniedrigendem Inhalt“. Im Jänner legte die spanische Regierung einen neuen vor, in dem Deepfakes ohne Zustimmung der betroffenen Person generell verboten werden sollen – mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren.
In Australien drohen für die „Erstellung und Weitergabe sexuell expliziter Deepfakes“ übrigens bis zu sechs Jahre Haft. Ein „eSafety Commissioner“ hilft Opfern, die Inhalte online löschen zu lassen.
Drei Faktoren für Opfer
Wie weit soll Österreich gehen? Sebastian Kneidinger von epicenter.works sagt, die neuen Gesetze sollten „zielgerichtet dort ansetzen, wo bestehende Instrumente Lücken aufweisen“, und sich an den Bedürfnissen der Opfer orientieren: Erstens sollen Plattformen in die Verantwortung genommen werden, damit Deepfake-Bilder nicht so einfach hergestellt und verbreitet werden – Stichwort: die Auszieh-App Grok auf X. Zweitens sollen Opfer leichter eine Löschung durchsetzen können. Instrumente wie der Digital Services Act greifen in der Praxis oft zu langsam oder sind für Opfer schwer durchzusetzen, sagt der Datenschützer.
Drittens: Strafen für Täter. Derzeit können Opfer zivilrechtlich ihr Urheberrecht, ihre Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild, wobei KI-generierte nicht immer darunter fallen) oder den Datenschutz geltend machen. „Täter auszuforschen und vor Gericht zu bringen, ist aber oft sehr mühsam und teuer. Über das Strafrecht würde der Staat diese Aufgabe übernehmen und den Opfern helfen“, so Kneidinger.
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