Justizministerin zur Bundesstaatsanwaltschaft: Offene Fragen

Künftig liegen Entscheidungen in heiklen Strafverfahren bei einer Dreierspitze und nicht mehr bei dem Justizminister oder der Justizministerin. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht in der "ZiB 2" darüber, dass die Bestellung der Bundesstaatsanwaltschaft in teils "lebhaften" Diskussionen bis spät in die Nacht erfolgt ist.
Sporrer erklärt: "Es ist nicht immer einfach, bei drei Parteien, auf einen Nenner zu kommen. Wir sind aber weitergekommen, und über Dinge hinaus, die noch nicht in der Koalitionsvereinbarung festgelegt waren." Einige offene Punkte gibt es aber immer noch, wie Armin Wolf anmerkt.
Wolf hinterfragt die Bestellung der Bundesstaatsanwaltschaft über das Parlament, da mit der Einrichtung dieser eigentlich politische Einflussnahme ausgeschlossen werden soll. Sporrer erklärt, dass sich nicht, wie von der ÖVP gewünscht, auch Professorinnen und Rechtsanwälte für dieses Amt bewerben können, sondern nur Personen, die das Richteramt oder das Amt des Staatsanwalts ausüben. Zuerst gibt es eine beim Justizministerium eingerichtete Auswahlkommission, die die geeignetsten Personen herausfiltern soll. Dann aufgrund dieses Vorschlags, den diese Kommission gibt, kommt der Nationalrat zum Zug. Wie Sporrer erläutert, sei vor allem die Auswahlkommission wichtig, um politische Einflussnahme auszuschließen: "Die Fachaufsicht soll ja hier vorgenommen werden. Man muss langjährige Erfahrung haben und die Abläufe kennen. Man muss diese Ebenen schon durchlaufen haben."
Befristet auf 6 Jahre
Eigentlich wäre es der Wunsch von Justizministerin Sporrer gewesen, dass die Tätigkeit in der Bundesstaatsanwaltschaft unbefristet ausgeübt wird. Sie verweist aber auf das Koalitionspapier: "Wir sind hier wieder zurückgekommen auf die 6 Jahre Befristung, worauf wir uns jetzt einigen konnten. " Armin Wolf erklärte, dass dieser Punkt auf große Kritik von Experten gestoßen sei und brachte als Gegenargument, dass sich erfahrene Staatsanwälte eher unwahrscheinlich auf eine befristete Position bewerben wollen würden. Sporrer entgegnete "dass das eine attraktive Position für Personen ist, die bereits lange Erfahrung in diesem Bereich haben".
Die neue Funktion der Bundesstaatsanwaltschaft soll außerdem mehr Personal als die drei erwähnten Personen beinhalten. Es werden Mitarbeiter umgeschichtet, damit die Aufgaben dieses Apparats in Zukunft gestemmt werden können. Auch rund um den neuen Namen der Bundesstaatsanwaltschaft gibt es noch keine finale Einigung, wie Sporrer erklärt: "Ich persönlich würde Generalstaatsanwaltschaft vorziehen. Man wird sich aber noch auf den Namen einigen."
Zu der ebenfalls beschlossenen Messengerüberwachung meint Sporrer, dass sich diese weiterhin nur auf die Terrorbekämpfung beschränken wird. Eine Ausweitung auf andere Straftatbestände werde es nicht geben. Es komme jetzt auf die Wahl der Software an, die sie jetzt dem Innenministerium überlassen werde. Denn nur wenn ein passendes System gefunden wird, werde die Messengerüberwachung laut ihr auch umgesetzt.
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