"Meinungsfreiheit bleibt unberührt"

Brandstetter sieht keine Notwendigkeit für Änderungen.
ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter kann die Kritik an der Strafrechtsreform nicht nachvollziehen.

Unter Strafrechtsexperten gibt es einen Streit, ob die geplanten Verschärfungen im Strafrecht überschießend, ja gefährlich sind. Wie der KURIER berichtet hat, geht es vor allem um den Paragrafen gegen "staatsfeindliche Verbindungen".

Im Gesetz heißt es: "Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen betätigt", die unter anderem darauf ausgerichtet sei, "auf gesetzwidrige Weise die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen, oder sonstigen Entscheidungen der Behörden zu verhindern, ist, wenn sich diese Ausrichtung in einer Handlung gegenüber einer Behörde für diese eindeutig manifestiert hat, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen".

Strafrechtsexperten, etwa von der Universität Innsbruck, warnen davor, dass sich damit auch die Au-Besetzer der 1980er-Jahre strafbar gemacht hätten. Künftig könnten so Bürgerinitiativen kriminalisiert, und das Gesetz "im Bedarfsfall auch auf andere Gedankengebilde übertragen" werden.

"Nicht stichhaltig"

Die Begutachtungsfrist endet Anfang April, Justizminister Wolfgang Brandstetter will schon jetzt auf die deutliche Kritik reagieren: Er werde sich alle Stellungnahmen genau ansehen und abwägen, so der Minister.

"Nicht stichhaltig ist für mich, dass der Entwurf erlauben würde, die Au-Besetzer zu kriminalisieren. Ich war seinerzeit als Assistent am Juridicum auch in der Au. Damals haben wir zum Ausdruck gebracht, im Rahmen des gewaltfeien Widerstands mit einem Akt des zivilen Ungehorsams die verantwortlichen Politiker davon zu überzeugen, dass das, was dort geplant war, falsch war – und das ist ja auch gelungen."

Der Unterschied zu den "staatsfeindlichen Verbindungen" der geplanten Novelle sei, dass die Au-Besetzer eben nicht "grundsätzlich darauf bedacht" gewesen sind, die Republik und ihre Organe aktiv zu bekämpfen.

Zum Ausdruck zu bringen, was man von bestimmten Entwicklungen halte, wie auch die Meinungsfreiheit blieben von der Novelle völlig unberührt, betont der Justizminister und ergänzt: "Sollten wir aber feststellen, dass wir noch etwas klarstellen müssen, werden wir das auch tun. Aufgrund der bisherigen Kritik sehe ich aber keine Notwendigkeit dafür."

Kommentare