Justizbudget bleibt "stabil", zusätzliches Personal ist nicht drin

"Die Justiz steht weiter auf solidem Fundament" - so lautet die Kernbotschaft von Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) in Bezug auf das von ihr verhandelte Budget, das 2026 nun 2,4 Milliarden Euro beträgt.
Die leichte Steigerung um 142,3 Millionen Euro ist, wie im Ministerium erklärt wird, notwendig, um die Inflation auszugleichen. Zusätzliches Personal ist nicht drin - der gesamte öffentliche Dienst muss sparen.
Für die Richterschaft, die in den vergangenen Monaten fehlende Planstellen beklagt hatte, ist das eine schlechte Nachricht, ebenso für die Staatsanwaltschaften, die durch Reformen der Vorgängerregierung (z.B. Handysicherstellung) unter Druck gekommen sind.
Sporrer spricht in ihrer Aussendung zum Budget von einem "Balanceakt", der gelungen sei: "Die Justiz leistet ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung und steht weiterhin auf einem soliden Fundament. Die vorhandenen Mittel verwenden wir dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wir alle müssen einen Beitrag leisten, um Österreich wieder auf Kurs zu bringen. Nur mit einem soliden Staatshaushalt können wir auch künftig die unabhängige Justiz stärken und den Rechtsstaat langfristig absichern."
Heißt: Der Betrieb wird am Laufen gehalten, die SPÖ-Ministerin setzt mit dem Doppelbudget aber auch inhaltliche Schwerpunkte. Und zwar folgende:
- Strafvollzug
Wie berichtet, soll die Möglichkeit zur Fußfessel erweitert werden - von zwölf auf 24 Monate. Zudem soll die bedingte Entlassung neu geregelt werden. Das Ziel: Die Anzahl der Häftlinge in den Gefängnissen reduzieren und damit zu besserer Resozialisierung beitragen. Und freilich den Budgethaushalt entlasten.
- Erwachsenenvertretung
Dabei geht es um Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung nicht alle Entscheidungen selbst treffen können und deshalb eine Art Sachwalter zur Seite gestellt bekommen.
2018 wurde die Erwachsenenvertretung reformiert und Vereine gefördert, die diese Vertretung übernehmen. Das System sei derzeit "voll ausgelastet", heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums, weshalb die 2018er-Reform nun offenbar teilweise "zurückgebaut" wird: Notare und Rechtsanwälte sollen wieder stärker eingebunden werden.
Heißt: Wird ein Rechtsanwalt (ähnlich wie bei der Verfahrenshilfe) vom Gericht ausgewählt, eine Vertretung zu übernehmen, kann er nur noch aus sehr eingeschränkten Gründen ablehnen.
- Gewaltschutz
Auch in finanziell schwierigen Zeiten will die Regierung den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen als eine der zentralen politischen Prioritäten behalten, heißt es in der Aussendung des Justizministeriums. Ein wichtiger Baustein sei die Einrichtung von Gewaltambulanzen - das sind einfach zugängliche Ambulanzen, wo Gewaltopfer Verletzungen behandeln und "gerichtsfest" dokumentieren lassen können.
Die beiden Pilotprojekte in Wien und Graz sollen weiterhin vom Justiz-, vom Frauen-, vom Gesundheits- und Sozial- sowie vom Innenministerium finanziert werden. Von einem Ausbau ist in der Aussendung allerdings keine Rede.
Weitere Maßnahmen:
- Bauvorhaben sollen "priorisiert" werden, manche werden verschoben. Alle bereits laufenden Bauvorhaben (etwa die Sanierung der Justizanstalt Josefstadt) sind davon ausgenommen.
- In der IT soll ein Wechsel zu Open-Source-Produkten bis zu zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen.
- Fortbildungen und Seminare werden verringert - so sollen etwa mehr Veranstaltungen via Videokonferenz stattfinden, um Kosten für Dienstreisen zu sparen. Zudem sollen für Veranstaltungen verstärkt eigene Räumlichkeiten genutzt werden.
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