Jarolim: "Grasser unterstützt Justiz nicht"
Was hat sich Hannes Jarolim gedacht? Wie, so fragten am Dienstag Justiz-Insider, kam der Justizsprecher der SPÖ auf die Idee, man solle Karl-Heinz Grasser in U-Haft nehmen, weil sich dieser bei einem Zivilprozess krankheitsbedingt hat entschuldigen lassen? "Ich finde es sehr problematisch, wenn Politiker der Justiz ausrichten, wer in U-Haft zu nehmen ist. Zudem weckt Abgeordneter Jarolim mit seiner Forderung eine Erwartungshaltung, die nicht zu erfüllen ist. Zivilprozesse sind keine Strafverfahren, da gibt es keine U-Haft", kritisierte etwa Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte gegenüber dem KURIER. Und er war nicht allein.
Ausgangspunkt der Debatte sind zwei Verfahren, in die Grasser involviert ist: Da ist zum einen das anstehende Steuer-Strafverfahren, bei dem die Ermittler dem Ex-Minister vorwerfen, 4,9 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben; und da ist zum anderen jenes zivilrechtliche Verfahren, das Grasser selbst angestrengt hat, weil er von seinem früheren Steuerberater Peter Haunold und dessen Kanzlei insgesamt 2,4 Millionen Euro Schadenersatz für falsche Beratung haben will. In beiden Causen geht es de facto um die selbe Frage, nämlich: Hat, wie Grasser behauptet, Steuerberater Haunold ihn gefährlich schlecht beraten, indem er jenes komplexe Stiftungs- und Konten-Konstrukt in Liechtenstein und der Schweiz erdachte, das die Ermittler jetzt als Vehikel zur Steuerhinterziehung betrachten? Oder hat, wie Haunold versichert, Grasser das Stiftungsgeflecht selbst geändert und diesbezügliche Warnungen in den Wind geschlagen?
Zwei Verfahren, eine Frage – und genau das ist der Punkt, den Hannes Jarolim am Dienstag noch einmal gegenüber dem KURIER klarmachen wollte: "All jenen, die mir jetzt Populismus vorwerfen, sei gesagt: Grasser hat bei der Übermittlung seiner Steuer-Unterlagen und vielen anderen Gelegenheiten bewiesen, dass er nicht tut, was er sagt, und dass er die Arbeit der Justiz nicht unterstützt." Wenn Grasser nun sogar das von ihm selbst angestrengte Zivilverfahren mit zweifelhaften Krankmeldungen verschleppe, sei davon auszugehen, dass er sich auch im Steuer- und dem anstehenden BUWOG-Verfahren nicht kooperationswillig zeige. "Deshalb habe ich die U-Haft in den Raum gestellt."
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