Jugendkriminalität in Österreich: Neue Maßnahmen und Erfolge

Die im Vorjahr im Auftrag des Innenministeriums gegründete Einsatzgruppe Jugendkriminalität hat eine positive Bilanz gezogen.
Von März 2024 bis Ende September 2025 wurden laut Angaben des Ministeriums am Sonntag 10.574 Anzeigen erstattet, davon betrafen 2.687 Fälle Minderjährige. In 1.315 Fällen, darunter waren 136 Minderjährige, kam es zu Festnahmen. Im gesamten Land sind demnach 75.000 Personenkontrollen durchgeführt und knapp 200 Waffen sichergestellt worden.
"Das konsequente Vorgehen gegen Jugendkriminalität erfordert ein Bündel an Maßnahmen. Das Aussetzen des Familiennachzugs und die Einrichtung einer Einsatzgruppe sind unter anderem jene, die bereits umgesetzt wurden. Weitere Maßnahmen wie das Messertrageverbot oder gefängnisähnliche Unterbringung von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern sind im Regierungsprogramm vereinbart", hieß es von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Ausschlaggebend für die Einrichtung der Einsatzgruppe im Vorjahr unter der Leitung von Dieter Csefan, der mit Oktober die Nachfolge von Michael Lepuschitz als Wiener Landesvizepolizeipräsident und Leiter des Geschäftsbereichs A übernommen hat, sei der starke Anstieg der Anzeigen gegen Personen im Alter von zehn bis 14 Jahren gewesen.
Während 2015 noch rund 5.160 Anzeigen gegen Personen in dieser Altersgruppe erstattet worden waren, waren es 2024 mehr als 12.000 Anzeigen, teilte das Innenministerium mit. Auffällig sei, dass syrische Staatsbürger dieser Altersgruppe besonders häufig vertreten waren. 2015 waren noch knapp 25 Anzeigen gegen syrische Tatverdächtige in diesem Alter gestellt worden, im Vorjahr waren es fast 1.000.
Aussetzen des Familiennachzugs als "wichtiger Schritt"
Als "wichtigen Schritt" bezeichnete das Innenministerium das Aussetzen des Familiennachzugs Anfang Juli 2025. Derzeit werde der Familiennachzug evaluiert: "So soll es künftig Kontingente geben, die sich an einem Integrationsbarometer orientieren", hieß es in der Aussendung. Als weitere wichtige Maßnahmen werden das Messertrageverbot, die polizeiliche Regelbelehrung oder per Gesetz vorgeschriebene Fallkonferenzen zwischen Polizei, Jugendbehörden, Schulen oder etwa der Justiz für jugendliche Intensivtäter aufgelistet.
In letzter Konsequenz soll es laut Ansinnen des Innenministeriums für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter in Zukunft auch "gefängnisähnliche Unterbringung" geben. Eine gesetzliche Grundlage dafür werde aktuell im Justizministerium ausgearbeitet. Ziel sei, dass jene jungen Intensivtäter rechtlich konform am Verlassen ihrer Unterkunft gehindert werden können. "Die Jugendlichen sollen in den Unterbringungen klare Tagesabläufe entwickeln, deren Nichteinhaltung mit Konsequenzen verbunden ist", hieß es am Sonntag.
Die von Karner im vergangenen Sommer im Vorfeld der Nationalratswahl geforderte Herabsetzung des Alters bei der Strafunmündigkeit ist nach den Regierungsverhandlungen nicht mehr Teil des Regierungsprogrammes.
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