Jetzt Klagen gegen Glawischnig in Causa Matt

Grünen-Chefin Eva Glawischnig
Matt klagt die Grünen-Chefin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

Der Rechtsstreit zwischen dem Ex-Chef der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, und Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl ist um eine Facette reicher. Nun ist Grünen-Klubchefin Eva Glawischnig mit Klagen Matts u.a. wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung konfrontiert - wegen eines Briefs, den sie in dieser Causa an den damaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer gerichtet hatte.

Glawischnigs Anwältin Maria Windhager zeigte sich angesichts der bereits im März erhobenen Klagen gelassen. "Wir gewinnen natürlich", sagte sie zur APA.

Aufhebung der Immunität

Noch gibt es keinen Verhandlungstermin, sehr wohl aber einen Sitzungstermin des Immunitätsausschusses im Parlament. Der muss am 12. Oktober über ein Auslieferungsbegehren des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt gegen Glawischnig beraten; letztlich entscheidet der Nationalrat. Es geht um das strafrechtliche Delikt der üblen Nachrede.

Dass Glawischnigs Immunität aufgehoben wird, ist nach Meinung der Grünen aber so gut wie ausgeschlossen, weil ein klarer Zusammenhang zu ihrer politischen Tätigkeit bestehe. Matts Anwalt Michael Rami sieht das ähnlich, klagt aber auch zivilrechtlich wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung, was noch heuer und ohne Auslieferung verhandelt werden könne.

Worum geht es? Matt habe aufgrund massiver Vorwürfe Zinggls seine Position in der Kunsthalle verloren, sei nach einem mühsamen Ermittlungsverfahren aber "von allen Vorwürfen reingewaschen worden", so Rami. Zinggl sei damals zum Widerruf eines Teils seiner Aussagen verpflichtet worden.

Brief an Fischer

Im November 2015 habe dann aber Glawischnig in einem Schreiben an den damaligen Bundespräsidenten Fischer "diese Vorwürfe von Zinggl zum Teil aufgegriffen und wiederholt". Rami: "Das ist rechtswidrig, ehrenbeleidigend und kreditschädigend".

Ganz anders sieht man das bei den Grünen. Während des höchst komplexen Rechtsstreits habe sich Matt auch an den damaligen Bundespräsidenten gewandt, so Windhager. Fischer habe Glawischnig zu einer Stellungnahme aufgefordert, und diese habe in einem Antwortbrief schlicht die Rechtsansicht ihrer Seite wiedergegeben. "Es muss möglich sein, dazu Stellung zu nehmen", sagte die Anwältin. Glawischnig habe inhaltlich argumentiert. "Ich halte diese Klage für vollkommen verfehlt", sagte Windhager.

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