Israel-Fahne herunter gerissen: Tätern droht Haft

Eine Israel-Flagge am Wiener Stadttempel.
Der Straftatbestand der Verhetzung kann schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Die heruntergerissene Israel-Fahne vom Wiener Stadttempel könnte schwerwiegende juristische Folgen haben. Im Raum steht nämlich das Delikt der Verhetzung. Diese begeht laut §283 Strafgesetzbuch, "wer vor vielen Menschen zur Gewalt oder Hass gegen Personen aufruft bzw. anstachelt", weil diese unter anderem einer bestimmten Religion oder einem Staat angehören.

Im Folgenden lesen Sie

  • was ein Strafrechtler zu der Tat sagt
  • welche Faktoren erschwerend sind
  • wie hoch die Haftstrafen sein können

"In Zeiten wie diesen sollte das auch verfolgt werden"

Am Wochenende machte ein Video über einen Übergriff auf den Wiener Stadttempel in der Seitenstettengasse viral die Runde: Während ein Mann mithilfe einer zweiten Person die israelische Flagge des Stadttempels herunterreißt, imitiert eine 17-Jährige (sie ist mittlerweile ausgeforscht) ein Maschinengewehr. Der Vorfall soll sich in der Nacht auf Samstag um 2.00 Uhr ereignet haben.

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Für den renommierten Strafverteidiger Manfred Ainedter kommt Paragraf 283 hier in jedem Fall zum Tragen, wie er dem KURIER sagte: "Meiner Meinung nach ist der Tatbestand der Verhetzung durch das Herunterreißen der Fahne sowie durch die Andeutung des Maschinengewehrs erfüllt." Nachsatz: "In Zeiten wie diesen sollte das auch verfolgt werden."

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Bei dem Straftatbestand der Verhetzung drohen in geringeren Fällen bis zu zwei Jahre Haft. Erfolgt der Aufruf zur Gewalt bzw. die Aufstachelung zu Hass vor einer breiten Öffentlichkeit, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre. Dies könnte hier zum Tragen kommen, glaubt auch Ainedter: Schließlich war das Video viral gegangen und hatte tausende Abrufe.

Herabwürdigung fremder Symbole

Ein zweiter Paragraf werde ebenfalls schlagend, so Ainedter: §317 sieht Strafen für die Herabwürdigung fremder Symbole vor. Der Strafrahmen ist deutlich niedriger als bei der Verhetzung (bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe). Außerdem handelt es sich um ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt - zuständig dafür, die Ermächtigung zur Verfolgung zu erteilen wäre die Bundesregierung.

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Verdächtige bestreitet Verhetzung

Die 17-Jährige wurde bereits vernommen worden und zeigte sich zur Sachbeschädigung geständig. Die Vorwürfe der Verhetzung bestreite sie jedoch. Die beiden anderen Täter will sie erst kurz vor dem Vorfall kennengelernt haben. Sie sollen sie zu der Aktion bewogen haben. Zudem betonte die junge Frau, stark alkoholisiert gewesen zu sein. Die österreichische Staatsbürgerin sei auf freiem Fuß angezeigt worden. Laut Polizei laufen Ermittlungen zu den anderen Tatverdächtigen.

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