Integrationspaket in Kraft - Burkaverbot im Oktober
Mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das von SPÖ und ÖVP beschlossene Integrationspaket am Freitag in Kraft getreten. Neben einem Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge enthält es ein Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Erschwernis für Koran-Verteilungsaktionen.
Im Rahmen des Pakets gibt es ab September ein standardisiertes Integrationsprogramm, das in der Regel zwölf Monate dauern soll. Bei entsprechenden Vorkenntnissen können einzelne Module auch übersprungen werden. Voraussetzung sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit. Vorrangig geht es darum, die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Neben Deutsch- und Wertekursen sind ein Kompetenzclearing, Bewerbungs- und Arbeitstrainings sowie Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu zählt etwa auch die Mitarbeit in sozioökonomischen Betrieben oder der Besuch von Produktionsschulen und Lehrwerkstätten. Eine Entlohnung gibt es dafür nicht. Flüchtlingen, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten Mindestsicherung.
Erschwernis für Koran-Verteilung
Das Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum - Stichwort "Burkaverbot" - gilt ab 1. Oktober. Wer ab dann in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen.
Das Integrationspaket war seit August 2016 federführend von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und Staatssekretärin Muna Duzdar auf SPÖ-Seite verhandelt und im Mai im Parlament beschlossen worden. Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieb das Gesetzespaket diese Woche trotz inhaltlicher Bedenken. Insbesondere das Vollverschleierungsverbot nannte Van der Bellen "kein gutes Gesetz".
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