Impfung in Grünem Pass: Wie lange muss der erste Stich her sein?

Symbolbild
Drei Wochen nach dem ersten bis sechs Monate nach dem zweiten Stich gilt man als immun.

Wer geimpft, genesen oder getestet ist, der soll ab dem 19. Mai wieder eine Reihe von Freiheiten zurück bekommen. Die Gastronomie öffnet wieder - nicht nur im Outdoor-Bereich. Auch Kultur- und Sportveranstaltungen werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder möglich sein. 

Was das Thema Impfen betrifft, so wird der Vorweis des Impfpasses ausreichen. Die Impfung soll in weiterer Folge auch in den Grünen Pass eingetragen werden. 

Aber ab wann gilt mal als ausreichend geschützt, um dann keinen negativen Corona-Test vorweisen zu müssen? 

Im Grünen Pass gilt die Impfung ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis. Wer also schon am 19. Mai ausgehen will, muss seine erste Impfung spätestens am 27. April erhalten haben. 

Um zu verhindern, dass die Menschen zur zweiten Impfung nicht mehr erscheinen, soll die Gültigkeit nach Ablauf einer Frist automatisch erlöschen. Details will man in einer Verordnung regeln.

Als "immun" gilt man vorerst nur für sechs Monate nach dem Zweitstich: Die Impfstoffe sind noch zu jung, es gibt also noch keine Erfahrungen, ob sie länger schützen.

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