Illegale Sachspende: Strafe gegen ÖVP bestätigt

Illegale Sachspende: Strafe gegen ÖVP bestätigt
Gemeinde Wolkersdorf hatte Seniorenbund Räumlichkeiten kostenlos überlassen. Experte sieht Vorbildwirkung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals die Bestrafung einer Partei wegen einer illegalen Sachspende bestätigt. Zwar geht es um eine relativ geringe Geldbuße von 4.000 Euro gegen die ÖVP wegen eines gratis Parteilokals in Wolkersdorf. Weitere Verfahren gegen ÖVP und SPÖ mit viel höheren Strafdrohungen laufen aber schon. Sie betreffen günstige Seegrundstücke der Parteijugend in Oberösterreich.

Im nun entschiedenen Fall geht es um Räume im Schloss Wolkersdorf, die die niederösterreichische Gemeinde dem ÖVP-Seniorenbund gratis zur Verfügung gestellt hat. Weil Parteispenden der öffentlichen Hand verboten sind, wandte sich ein Grüner Lokalpolitiker an den Rechnungshof.

Der zeigte die Causa beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt an, wo die ÖVP Ende 2018 4.000 Euro Geldbuße kassierte. Eine Beschwerde der ÖVP gegen diese Strafe hat das Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen und die vom Senat verhängte Strafe bestätigt, aber eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

Experte sieht Vorbildwirkung

Für den auf Parteienfinanzierung spezialisierten Politikwissenschafter Hubert Sickinger könnte der Spruch der Verwaltungsrichter durchaus Vorbildwirkung haben. Denn der Senat im Kanzleramt hat die ÖVP im Jänner wegen eines ähnlich gelagerten Falles neuerlich verurteilt. Hier geht es um ein günstig an die JVP verpachtetes Grundstück des Landes Oberösterreich am Mondsee. Die Strafe fiel mit 70.000 Euro deutlich höher aus.

"Das ist ein ähnlich gelagerter Fall, mit dem Unterschied, dass die Gemeinde die Räumlichkeiten gratis zur Verfügung gestellt hat und im anderen Fall verpachtet wurde - weit, weit unter dem drittvergleichsfähigen Wert", sagt Sickinger gegenüber der APA. Eine ähnliche Strafe könnte auch der SPÖ drohen, wegen eines günstig an die Sozialistische Jugend verpachteten Grundstücks am Attersee. Über die diesbezügliche Anzeige des Rechnungshofs hat der Senat im Kanzleramt allerdings noch nicht entschieden.

Die ÖVP hatte in dem Verfahren bezweifelt, dass der Rechnungshof überhaupt berechtigt gewesen wäre, Hinweisen externer Informanten - in diesem Fall des Grünen Stadtrats - nachzugehen. Und weil bisher kein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage vorliegt, hat das Bundesverwaltungsgericht eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

Aus der ÖVP hieß es am Sonntag, dass von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht werde. Das bedeutet, dass die Partei das mit 4. Mai datierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert und die Strafe in der Causa Wolkersdorf begleichen wird.

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