Rechtsanwalt Christoph Völk brachte einen entsprechenden Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss der FPÖ ein. "Es geht nicht nur um die Kosten der Neuwahlen, sondern auch um die Aufwendungen für die Beratungen und Anwaltskosten", sagt der Rechtsanwalt. Wie hoch dieser Schaden ist, könne allerdings noch nicht beziffert werden. Einfordern will man diesen finanziellen Schaden letztendlich von den Machern des Ibiza-Videos - nach einer rechtskräftigen Verurteilung.
Eine entsprechende Forderung gegenüber dem ehemaligen Partei-Chef Strache gibt es übrigens nicht. Der wird in der Causa schließlich nicht als Beschuldigter geführt.
Reine Spekulation
Die Staatsanwaltschaft Wien allerdings kann die Opferrolle der FPÖ nicht nachvollziehen - und wies den Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss zurück. So sei es reine Spekulation, dass das Ibiza-Video der einzige Auslöser für die Neuwahlen war. "Letztlich waren sogar die Stimmen der FPÖ dafür ausschlaggebend, dass der Misstrauensantrag gegen den Bundeskanzler Sebastian Kurz angenommen wurde", argumentiert die Staatsanwaltschaft. Oder anders formuliert: "Es ist nicht nachvollziehbar, nunmehr jener Partei, die mit ihren Stimmen die Neuwahlen forcierte, eine Opferstellung zuzuerkennen."
Auch die geforderte Akteneinsicht wurde der FPÖ verwehrt. Die FPÖ habe kein begründetes rechtliches Interesse.
Die FPÖ hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.
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