Hypo-U-Ausschuss geht wohl in die Verlängerung

Sitzung des parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschusses am 6. Mai 2015.
Im Juni sollen noch weitere sechs Termine dazukommen.

Die Verlängerung des Hypo-U-Ausschusses um vier bis sechs Termine im Juni nimmt nun formal Gestalt an. Die Politiker im Ausschuss haben die Verlängerung über das bisher geplante Ende am 25. Mai hinaus am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Bis zu sechs Termine kommen im Juni dazu, einigten sich die Politiker. Offen blieb vorerst, ob es zu einer erstmaligen Zeugen-Gegenüberstellung kommt.

Wirksam wird die Ergänzung des Arbeitsplanes erst, wenn dieser kommende Woche im Plenum des Nationalrats bestätigt wird. Mit der entsprechenden Abstimmung ist am Donnerstag kommender Woche zu rechnen. APA-Informationen zufolge sind weitere Zeugenbefragungen im Hypo-U-Ausschuss zur Skandalbank am 1. und 2., 7. und 9. sowie eventuell auch noch am 28. und 29. Juni geplant. Es könnte sich bei den genannten Daten womöglich aber auch noch etwas ändern.

Zweite Verlängerung

Für die nun anstehende bereits zweite Verlängerung des U-Ausschusses - wenn auch nur um einige Tage und nicht gleich um eigentlich mögliche drei Monate - reicht nicht mehr jene Minderheit, die den Ausschuss eingesetzt hat. Es sind auch die Stimmen der Mehrheitsparteien notwendig. Im Ausschuss fiel die Abstimmung einstimmig aus, damit gilt auch die Bestätigung des kommenden Verlängerungsantrags der einsetzenden Minderheit (FPÖ, Grüne und NEOS) im Plenum als fix. Im Herbst ist dann mit der Behandlung und Veröffentlichung des Abschlussberichtes des Hypo-Untersuchungsausschusses im Nationalrat zu rechnen.

Lange Debatten gab es im nicht-medienöffentlichen Teil nach den Befragungen am Donnerstag vor allem über die Verlängerungsthematik hinaus, und zwar dahingehend, ob erstmals das durch die neue Verfahrensordnung ermöglichte Instrument der Zeugen-Gegenüberstellung genutzt wird. Die Opposition ortet Widersprüche in den bisherigen Aussagen von Ex-Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und dem damaligen Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz, die sie gerne Angesicht zu Angesicht befragen würde. Die Regierungsparteien sehen das nicht so.

In der Debatte spießte es sich dem Vernehmen nach schon grundsätzlich daran, wer überhaupt feststellt, ob es einen Widerspruch gibt - Verfahrensrichter, Minderheit, Mehrheit? Man einigte sich darauf, dass der Verfahrensrichter Walter Pilgermair entscheiden wird.

Möglicher Präzedenzfall?

Politisch kompliziert ist die Sache, weil es sich um einen Präzedenzfall für kommende Untersuchungsausschüsse handeln könnte.

Die Verfahrensordnung sieht unter Paragraf 37 vor, dass Auskunftspersonen, "deren Aussagen voneinander abweichen", einander gegenübergestellt werden können. "Dabei können unter Hinweis auf Widersprüche zwischen den Aussagen von allen Ausschussmitgliedern weitere Fragen zur Aufklärung dieser Widersprüche gestellt werden."

Sie sehe "überhaupt keinen Grund" für eine Gegenüberstellung von Fekter und Ditz, meinte ÖVP-Fraktionsführerin Gabriele Tamandl. Für eine Gegenüberstellung brauche es einen konkreten Widerspruch und "den sehe ich nicht". Er habe noch keinen Widerspruch entdeckt, pflichtete SPÖ-Fraktionschef Kai Jan Krainer bei. Es handle sich nicht um eine parteipolitische Frage, versicherte er.

Umgekehrt betonte auch FPÖ-Mandatar Erwin Angerer für die Opposition, dass es nicht um politisches Theater gehe, sondern darum, widersprüchliche Aussagen aufzuklären.

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