Hypo-Prozess: Kulterer nimmt Haftstrafe an

Die Ex-Hypo-Vorstände akzeptieren den Schuldspruch im Vorzugsaktien-Prozess.

Die vergangene Woche im Hypo-Prozess gefällten Schuldsprüche gegen die früheren Vorstände Josef Kircher und Wolfgang Kulterer werden nun offenbar rechtskräftig. Die der Untreue für schuldig befundenen Ex-Manager ließen am Dienstag über ihre Anwälte verlautbaren, dass sie gegen die Haftstrafen (Kircher: drei Jahre teilbedingt, Kulterer: ein Jahr Zusatzstrafe) kein Rechtsmittel einlegen wollen. Nur der mitangeklagte Ex-Vorstand Siegfried Grigg will in die Berufung gehen. Bei dem Prozess um die Vorzugsaktien ging es um geheime Nebenabsprachen, die das Management handverlesenen Investoren zugestand und die laut Staatsanwaltschaft zum finanziellen Nachteil der Bank waren.

Für den vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Kulterer bedeutet die gestrige Entscheidung, dass er demnächst eine 4,5-jährige Haftstrafe anzutreten hat. Der Haftantritt der ersten Verurteilung hatte sich verzögert, weil die Justiz Kulterer aufgrund einer Operation Aufschub gewährte.

Lostag für Ex-VP-Chef

Für einen anderen prominenten Kärntner entscheidet sich die Frage der Haft am Dienstag: Josef Martinz, früherer Parteichef der Landes-ÖVP, will vor dem Obersten Gerichtshof gegen seine Verurteilung kämpfen. "Die Frage eines Haftantritts stellt sich derzeit nicht", sagt Martinz’ Anwalt Alexander Todor-Kostic zum KURIER.

Der Erst-Richter hatte es als erwiesen angesehen, dass Martinz, gemeinsam mit Jörg Haider, Steuerberater Dietrich Birnbacher benutzen wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes an die BayernLB Millionen für die eigenen Parteien abzuzweigen. Birnbacher hatte für ein Gutachten sechs Millionen Euro erhalten, wert war die Unterlage laut Anklage nur 300.000. Am Dienstag wurde zudem bekannt, dass der für Herbst avisierte Untreue-Prozess gegen Ex-Hypo-Vorstand Tilo Berlin schneller stattfindet als gedacht – nämlich binnen zwei Monaten. Der Hintergrund: Bleibt das Gericht in dieser Frist, können die Zeugen-Aussagen vom letztwöchigen Prozess übernommen werden. Dauert es länger als zwei Monate, muss der gesamte Prozess wiederholt werden.

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