Hochegger wird heute aus U-Haft vorgeführt

Hochegger wird heute aus U-Haft vorgeführt
Prozess.Wie gut oder schlecht geht es dem BUWOG-Angeklagten?, lautet eine der Schlüsselfragen.

Die Sache wird schnell erledigt sein, zumindest so viel hat der Richter Peter Hochegger vorab wissen lassen.

Heute, Dienstag, muss der frühere PR-Profi vor dem Wiener Straflandesgericht erscheinen, und es wird ein kurzer, aber fordernder Auftritt. Denn der frühere Agentur-Chef und Kommunikator wird polizeilich vorgeführt, möglicherweise sogar in Handschellen.

Wie berichtet hat Hochegger einen Verhandlungstermin verpasst und wurde daraufhin vergangene Woche festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt – aus Sicht der Justiz bestand Fluchtgefahr.

Hochegger ist Angeklagter im BUWOG-Prozess, in der Causa "Valora" wird gerade der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien geprüft. In dem nun anstehenden Prozess-Termin geht es allerdings um eine andere Causa, nämlich um ein "Telekom"-Urteil aus 2013: Wie Werber Gernot Rumpold wird Hochegger vorgeworfen, im Jahr 2006 als Schaltstelle für Schmiergeldzahlungen von Unternehmen an das BZÖ fungiert zu haben.

Die 960.000 Euro, die vermittelt worden sein sollen, waren für das BZÖ finanzielle Mittel, die man im Nationalratswahlkampf 2006 dringend brauchte.

Dass Hochegger schuldig ist, hat mittlerweile der Oberste Gerichtshof bestätigt. Aufgrund eines Formalfehlers muss allerdings die Höhe der Strafen neu festgelegt werden – das soll heute passieren.

Angeschlagen

Das Verfahren ist aus mehreren Gründen interessant: Zum einen, weil damit – wieder – Urteile in politischen Korruptionsverfahren fallen.

Noch wichtiger ist allerdings Hocheggers U-Haft bzw. was zuvor passierte. Denn laut eigenen Angaben hat der frühere PR-Lobbyist den Termin verpasst, weil er psychisch angeschlagen ist. Die akute Suizidgefahr habe zunächst einmal eine Behandlung in der Schweiz und dann einen Transfer in die Klinik St. Radegund (Graz-Umgebung) erfordert. Genau dort hat ihn die Polizei am vergangenen Mittwoch festgenommen.

Eine beeidete Expertin hat Hochegger untersucht – und laut Rechtsanwalt Karl Schön zweifelt das Gericht offenbar nicht an der Vernehmungsfähigkeit des Mandanten. "Herr Hochegger wurde untersucht, und wir gehen davon aus, dass das Gutachten zu dem Schluss kommt: Er ist vernehmungsfähig", sagt Schön zum KURIER. Allerdings sei der Gerichtstermin kurz angesetzt, die Belastung also überschaubar.

Ob der 67-Jährige verhandlungs- und haftfähig ist – was für die BUWOG-Verhandlung entscheidend wäre – wird erst heute feststehen, wenn die Sachverständige ihr Gutachten vorträgt. Verteidiger Schön hofft auf ein mildes Urteil: "Eine bedingte oder teil-bedingte Haftstrafe sollte möglich sein."

Kommentare