Prozess gegen Strache muss verschoben werden - neuer Strafantrag naht
Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler, wird am Montag doch nicht vor Gericht stehen - die Verhandlung rund um eine Lebensversicherung, die er sich nach seinem Rücktritt 2019 von der FPÖ Wien auszahlen lassen wollte, wurde abberaumt. Das bestätigt eine Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts am Mittwoch auf KURIER-Anfrage.
Der Grund sei ein "Zuständigkeitswechsel" - was bedeutet, dass ein anderer Richter die Verhandlung führen muss.
Und das wiederum liegt dem Vernehmen nach daran, dass Strache ein neuer Strafantrag ins Haus steht - zur Causa Sidlo (der KURIER berichtete). Die Strafprozessordnung sieht vor, dass - wenn gegen eine Person zwei Anklagen bzw. Strafanträge vorliegen - beide in einer Hauptverhandlung und von einem Richter abgehandelt werden müssen. Das sollte im konkreten Fall nun einer sein, der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.
Zu einem etwaigen neuen Strafantrag äußert sich die WKStA auf KURIER-Nachfrage nicht.
1. Vorwurf: Die Causa Lebensversicherung
In der Anklage, die schon seit Oktober 2025 vorliegt, geht es um eine Lebensversicherung, die zu Zeiten von FPÖ-Chef Hilmar Kabas von der Partei mit einer Million Euro in der Schweiz angelegt wurde.
2007, als Strache Landesparteichef der FPÖ in Wien war, sollte diese Versicherung auf ihn übergehen bzw. im Falle seines Ablebens auf seine Familie. 2014 ließ Strache laut Anklage dann mit einem Parteikollegen eine schriftliche Vereinbarung anlegen, dass er das Geld auch im Erlebensfall ausbezahlt bekommt - als eine Art Absicherung, sollte er zurücktreten (müssen).
Was 2019 dann tatsächlich geschah: Die Ibiza-Affäre platzte, Strache trat als Vizekanzler und später auch als FPÖ-Chef in Wien und in der Bundespartei zurück.
Strache soll laut Anklage dann wiederholt versucht haben, an das Geld zu kommen - was ihm nicht gelang. Deshalb ist auch nur der "Versuch" der Untreue angeklagt. Zudem soll er den jetzigen Landesparteichef Dominik Nepp angestiftet haben, die Auszahlung zu veranlassen. Nepp selbst ist nicht angeklagt.
Der Prozess hätte am 2. März starten sollen, vier Verhandlungstage waren geplant. Das ist nun bis auf Weiteres hinfällig, weil die Hauptverhandlung, wie erwähnt, mit der Causa Sidlo zusammengespannt werden dürfte.
2. Vorwurf: Die Causa Sidlo
In der Causa Sidlo geht es um einen angeblichen "Deal" zwischen der FPÖ und der Novomatic: FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo wurde Finanzvorstand der Casinos Austria AG, die Novomatic, die im Aufsichtsrat für ihn gestimmt hatte, soll sich im Gegenzug Zugeständnisse bei den Glücksspiel-Lizenzen erhofft haben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Jänner 2025 die Ermittlungen gegen alle Beschuldigten (Sidlo inklusive) eingestellt, nach einer Weisung aus dem Justizministerium musste sie aber noch prüfen, ob bei Strache sowie den damaligen Novomatic-Leuten Johann Graf und Harald Neumann ein geringeres Delikt als Bestechlichkeit bzw. Bestechung, nämlich die "Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung" vorliegen könnte.
Für Bestechlichkeit bräuchte es ein Amtsgeschäft - da dieses aber nicht vorlag, könnte es sich um eine bloße "Anfütterung" gehandelt haben. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft.
Für die Untreue in der Causa Lebensversicherung beträgt dieser - aufgrund der Schadenssumme, die laut Anklage über 300.000 Euro liegt - bis zu zehn Jahre Haft.
Beide Causen dürften nun vor einem Schöffensenat verhandelt werden. Wann, ist völlig offen.
Bisher zwei Freisprüche
Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos im Mai 2019 wurde gegen Strache in mehreren Causen ermittelt. In zwei Punkten kam es bereits zu Anklagen und letztlich Freisprüchen.
Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren in erster Instanz zunächst zu bedingten Haftstrafen verurteilt, dann aber nach Aufhebung des Ersturteils in einem neuen Verfahren freigesprochen worden.
Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch für den früheren Vizekanzler.
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