Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Prozess um Straches „Lebensversicherung“: Auftrifft von promienten Zeugen

Ex-FPÖ-Volksanwalt entschlug sich nach zunächst turbulenter Befragung der Aussage. Auch Ex-Parteifreund Gudenus im Zeugenstand.
PROZESS GEGEN EX-VIZEKANZLER STRACHE IN DER CAUSA "LEBENSVERSICHERUNG"

Im Untreue-Prozess gegen den Ex-Vizekanzler und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache wurden am Dienstag vor dem Hintergrundrauschen der Bauarbeiten im Landesgericht Wien weitere Zeugen befragt. Die Verhandlung dreht sich um die sogenannte Causa Lebensversicherung. Am Mittwoch sollen dann mit Dominik Nepp, Harald Vilimsky und Hilmar Kabas weitere FPÖ-Politiker befragt werden.

Für sichtliche Irritationen beim vorsitzenden Richter sorgten nach der Mittagspause die Erinnerungslücken des Ex-FPÖ-Politikers und Volksanwalts Peter Fichtenbauer. In seiner Kanzlei soll jenes Dokument angefertigt und unterschrieben worden sein, mit dem Strache als Begünstigter im Erlebensfall der Lebensversicherung eingetragen wurde. Fichtenbauer wollte sich als Zeuge zunächst nicht an das Dokument erinnern können. „Manches vergisst man dann doch nicht im Leben“, hielt der Richter dem entgegen. Angesichts „Ihrer unendlich geschätzten Person werde ich meine Erinnerung strapazieren“, gab Fichtenbauer nach.

Entschlagung wegen möglicher Selbstbelastung

Er habe seine Kanzleiräumlichkeiten und die Schreibkraft für die Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Wer den Text aufgestellt habe, wisse er aber nicht: „Wenn Sie mich auf die heiße Herdplatte setzen würden, ich kann es Ihnen nicht besser sagen“. Später wurde der frühere Volksanwalt auskunftsfreudiger, wirkte von einigen Vorhalten durch den Vorsitzenden aber überrascht und machte zeitweise einen etwas verunsicherten Eindruck. Immer wieder betonte er, sich nicht erinnern zu können.

„Ich bin ja ein ganz, ganz Lieber und Freundlicher. Aber noch wäre es nicht zu spät für eine Entschlagung“, unterbrach ihn der Vorsitzende nach einer Weile. Nach fünf Minuten Beratungszeit mit seinem Rechtsbeistand nahm Fichtenbauer den Vorschlag des vorsitzenden Richters an und entschlug sich der Aussage. Hintergrund für sein Entschlagungsrecht ist, dass Fichtenbauer als Zeuge an sich zur Wahrheit verpflichtet wäre, das Gesetz ihm aber zugesteht, dass er sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen nicht selbst belasten muss.

Im Vergleich sehr unaufgeregt ging die letzte Befragung des Tages über die Bühne. Ex-FPÖ-Politiker Johann Gudenus gab an, keine Details zu der Versicherungspolizze gekannt zu haben. Er sei aber froh gewesen, „dass er (Strache; Anm.) abgesichert war, das steht ihm zu“, so der ehemalige Parteifreund, der wie Strache in Folge des sogenannten Ibiza-Skandals aus der Partei ausgeschieden ist. Auch zu den Gepflogenheiten in parteiinternen Gremiensitzungen, wie zum Beispiel ob und wer hier Protokoll führen muss, hat Gudenus nicht viel gesagt, meinte aber, dass es „keine großen Formerfordernisse“ gegeben habe. Er könne sich nicht erinnern, ob immer Protokoll geführt wurde.

Parteiinterne Abläufe am Vormittag im Fokus

Bereits bei den Zeugenbefragungen am Vormittag stand die Frage im Zentrum, inwiefern es parteiinterne Beschlüsse zum Abschluss der Lebensversicherung sowie der Eintragung Straches als Begünstigter im Erlebensfall gab. FPÖ-Bundesrat Andreas Guggenberger konnte sich nicht an solche Beschlüsse erinnern. Er habe in seiner Zeit als Geschäftsführer der Wiener FPÖ immer ein Protokoll geführt. Dies sei auch passiert, wenn er mal nicht bei einer Sitzung dabei war. Dass die Partei Lebensversicherungen für Strache und dessen Vorgänger als Wiener Partei-Obmann, Hilmar Kabas, abgeschlossen hatte, habe er nur „en passant“ erfahren. Dass Strache als Begünstigter im Erlebensfall eingetragen war, habe er erst bei seiner Vernehmung durch die Polizei erfahren. „Dezidiert ausschließen“, dass es Beschlüsse dazu gab, könne er aber nicht, meinte er auf die entsprechende Frage von Straches Anwältin hin.

Auch der Ex-Politiker und OeNB-Direktor Eduard Schock, der über viele Jahre in mehreren Posten in der Wiener FPÖ tätig war, gab als Zeuge an, nicht viel über die genannten Lebensversicherungen zu wissen. Straches Vorgänger als Wiener Partei-Obmann, Hilmar Kabas, habe ihn um 2010 herum über die Existenz der Versicherung informiert. Details zu der Polizze kenne er keine, noch könne er sich an Diskussionen oder Beschlüsse in den Parteigremien, in denen er gesessen ist, zu der Versicherung oder deren Abänderung erinnern. Ganz ausschließen könne er dies aber auch nicht, beantwortete auch er eine entsprechende Frage von Straches Anwältin.

Polizistin widersprach Aussagen eines Zeugen

Kurz vor Mittag wurde noch eine Polizistin befragt, die an den Ermittlungen beteiligt war. Dabei ging es um die Aussagen eines bereits bei einem früheren Termin befragten Zeugen. Dieser hatte Diskrepanzen mit seinen Aussagen bei seiner Vernehmung durch die Polizei dadurch erklärt, dass er aufgrund privater Probleme durcheinander gewesen sei. Laut der Polizistin machte der Mann bei seiner Vernehmung keinen entsprechenden Eindruck.

„In-Sich-Geschäft“

Laut Anklage soll Strache versucht haben, die Versicherungssumme aus der von der Wiener FPÖ initiierten Lebensversicherung zu lukrieren. Die Wiener FP hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für Kabas gegeben hatte. Einbezahlt wurden in die Versicherung 940.000 Euro. In Falle eines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war auf dem Papier die Partei bezugsberechtigt.

Letzteres soll Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert haben und sich selbst als Bezugsberechtigten im Erlebensfall eingesetzt haben. Behilflich soll ihm dabei der damalige Finanzreferent der Wiener FPÖ gewesen sein. Der Mann sitzt mit ihm auf der Anklagebank.

Strache weist Vorwürfe von sich

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich hierbei um ein „In-sich-Geschäft“, nachdem Strache bei der Vertragsänderung sowohl als Vertreter der Wiener FPÖ als alte Bezugsberechtigte im Erlebensfall sowie auch als neuer Bezugsberechtigter auftrat. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Strache hat beim Prozessauftakt Ende Mai in diesem Zusammenhang sämtliche gegen ihn und einen Mitangeklagten gerichteten Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Laut ihm, habe die FPÖ für ihn eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Das sei „Usus“, denn Spitzenpolitiker seien „einem erhöhten Risiko ausgesetzt“. Wie andere auch habe man ihn „abgesichert“. Am Ende sei der Versicherungsfall in Form seines Rücktritts im Zug der Ibiza-Affäre schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar.

Am Mittwoch werden die Zeugenbefragungen fortgeführt. Befragt werden sollen neben Kabas auch die FPÖ-Politiker Dominik Nepp und Harald Vilimsky. Auch weitere Polizeibeamte sind geladen. Ein Urteil in dem Prozess könnte möglicherweise bereits am Mittwoch erfolgen.

Kommentare