Hass im Netz: Experten gegen „digitales Vermummungsverbot“

Hass im Netz: Experten gegen „digitales Vermummungsverbot“
Die geplante Klarnamenpflicht wird vielfach kritisch gesehen – die Anonymität im Netz ist oft gar nicht das Problem.

Asel war kaum auf die Welt gekommen, da ging die Hetze schon munter los. „Nächster Terrorist ist geboren“ und andere Bösartigkeiten schrieben Hassposter im Vorjahr unter das veröffentlichte Geburtsfoto des Babys. Die Mutter trug Kopftuch, das Baby hieß Asel – mehr brauchten die Internet-Rüpel nicht, um verbal einfach einmal loszuprügeln.

Die Anfeindung des Neujahrsbabys 2018 ist eines der scheußlichsten Beispiele dafür, was „Hass im Netz“ anrichtet. Und es sind Fälle wie dieser, die die Politik auf den Plan gerufen haben.

Bereits im November hat die Bundesregierung angekündigt, sie werde ein „digitales Vermummungsverbot“ einführen.

Erkennbar per SIM

Das Prinzip: Anonyme Nachrichten und Postings sollen zwar generell erlaubt bleiben. Wer hetzerische oder hass-beladene Nachrichten oder Kommentare veröffentlicht, soll aber – zum Beispiel über seine registrierte Handy-SIM-Karte – ausgeforscht und strafrechtlich verfolgt werden können.

Experten äußern nun klare Zweifel, ob das digitale Vermummungsverbot die Hasspostings reduziert.

„Niemand hat Verständnis für Hassposter, niemand will sie verteidigen. Die Klarnamenpflicht sehe ich aber trotzdem kritisch“, sagt Michael Rami, Medienrechtsexperte und Verfassungsrichter. „Der Gesetzgeber erlaubt derzeit ja auch, dass Bücher unter einem Pseudonym oder dass anonyme Leserbriefe bzw. nicht gezeichnete Artikel in Zeitungen veröffentlich werden. Will man wirklich eine Klarnamenpflicht einführen, muss das sehr gut überlegt sein, weil sich daran eine Reihe von Problemen knüpft.“

Hass im Netz: Experten gegen „digitales Vermummungsverbot“

Anwalt Michael Rami hält 3.500 Euro Strafe pro Posting für angemessen. Er vertritt Frau Katharina Nehammer

Musterprozesse

Sehr ähnlich sieht das Maria Windhager. Die Rechtsanwältin hat für die Grünen Musterprozesse in Sachen „Hass im Netz“ geführt und zweifelt sehr daran, ob ein Klarnamen-Zwang die Arbeit in der Praxis verändert. „Im Zuge der Causa Glawischnig haben wir für die Grünen 40 Verfahren zum Hass im Netz geführt. Nur bei einem einzigen davon ist es uns nicht gelungen, den Autor des Hass-Postings ausfindig zu machen.“ Der Grund dafür ist einfach: „Die allermeisten Hass-Poster posten unter ihrem echten Namen.“

Mehr Staatsanwälte

Was also tun? Die Journalistin und Buchautorin Ingrid Brodnig („Lügen im Netz“) plädiert dafür, ein Vorhaben des früheren Justizministers Wolfgang Brandstetter wieder aufzugreifen: „Hass im Netz ist rechtlich und technisch eine komplexe Angelegenheit. Würde man fünf zusätzliche Staatsanwälte beschäftigen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema beschäftigen, wäre viel gewonnen.“

Hass im Netz: Experten gegen „digitales Vermummungsverbot“

Für Medienrechtsexpertin Windhager steht im Mittelpunkt, „dass die Gesellschaft einen neuen Grundkonsens“ findet: „Wir müssen die roten Linien, was wir als Gesellschaft akzeptieren, neu definieren. Hass-Nachrichten werden nicht nur von sozial Verwahrlosten geteilt, sondern auch von Menschen, die zum Mittelstand gehören. Der Hass ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.“

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