Hartinger: Notstandshilfe wird nicht abgeschafft

Hartinger: Notstandshilfe wird nicht abgeschafft
Die SPÖ hält die "Garantie" von Hartinger-Klein für "wenig glaubhaft" und verlangt eine Stellungnahme von Blümel und Hofer.
  • Sozialministerin Hartinger-Klein garantierte, dass die Notstandshilfe erhalten bleibe.
  • Eine Studie sei zwar in Auftrag gegeben worden, es liege aber noch kein Ergebnis vor.
  • Die ÖVP wollte sich dazu nicht äußern.
  • Die SPÖ hält die "Garantie" von Hartinger-Klein für "wenig glaubhaft" und verlangt eine Stellungnahme von Blümel und Hofer.

Die Debatte rund um die Abschaffung der Notstandshilfe geht in die nächste Runde. Am Montag untermauerte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein einmal mehr, dass es keine komplette Abschaffung geben werde: "Die FPÖ und ich garantieren, dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleiben wird", sagte Hartinger-Klein.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass das Sozialministerium beim Wirtschaftsforschungsinstitut eine Studie in Auftrag gegeben hat, die die Auswirkungen einer Reform der Notstandshilfe zum Thema hat. Das Wifo bestätigte die Existenz der Studie, wies aber darauf hin, dass noch kein Endergebnis vorliegt. In der Studie würden mehrere Szenarien analysiert, um die Wirkungsweisen unterschiedlicher Varianten zu prüfen. Die Abschaffung der Notstandshilfe sei "keine durchgängige Vorgabe des Auftraggebers" gewesen, hieß es seitens des Wifo.

"Keine fertige Studie"

Am Montag zeigte sich Hartinger-Klein daraufhin verärgert und wehrte sich gegen Berichte über eine Abschaffung: "Wie das WIFO gestern schon klargestellt hat, gibt es noch keine fertige Studie zur Notstandshilfe. Ich finde es mehr als befremdlich, dass SPÖ mit den Nöten der Bevölkerung spielt und hier eine ganz gezielte Verunsicherung betreibt", sprach sie auch die Kritik der Opposition an.

Keinen inhaltlichen Kommentar gab es zu der Thematik vorerst seitens der ÖVP. In der Partei wie auch im Parlamentsklub verwies man lediglich auf die laufenden Verhandlungen mit der FPÖ zur Reform des Arbeitslosengeldes. Basis dafür bilde das Regierungsprogramm, so ein Sprecher.

Just in diesem Regierungsprogramm ist im Kapitel "Arbeit" eine "Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung" vorgesehen. Dazu soll ein "Arbeitslosengeld NEU" geschaffen werden, mit einer "degressiven Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe". Das heißt, je länger man das Arbeitslosengeld bezieht, umso niedriger wird es. Die Notstandshilfe soll in diesem neuen Arbeitslosengeld aufgehen - was wohl deren Abschaffung bedeuten würde.

Die Frage nach den Langzeitarbeitslosen

Für Hartinger-Klein bildete das Thema von Beginn an einen Stolperstein. Schon im Jänner dieses Jahres erklärte sie, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden. "Das deutsche Hartz IV-Modell wird es mit mir als Sozialministerin nicht geben", sagte sie am 3. Jänner. Nur zwei Tage später ruderte die Ressortchefin dann nach einer Zurechtweisung von Bundeskanzler Sebastian Kurz ( ÖVP) zurück: "Das 'Arbeitslosengeld neu' soll die Notstandshilfe ablösen. Was wir noch finden müssen, ist eine Lösung, ob es sich um Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld handelt", sagte sie damals.

Und genau um diese Frage dreht sich die aktuellen Diskussion: Denn würden Langzeitarbeitslose aus der Notstandshilfe herausfallen, bleibe ihnen nur mehr der Antrag der Mindestsicherung. In diesem Fall wird auf das Vermögen zugegriffen.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass jemand, der arbeitslos wird, rund ein Jahr lang (je nach vorgehender Beschäftigungsdauer variierend) Arbeitslosengeld erhält, die Höhe beträgt 55 Prozent der Nettoersatzrate. Danach bezieht man unbefristet die Notstandshilfe (grundsätzlich 92 Prozent des jeweiligen Arbeitslosengeld-Grundbetrages). Hat jemand keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben, kann er Mindestsicherung beantragen. Allerdings ist hier ein Zugriff auf das Vermögen des Betroffenen vorgesehen - ausgenommen davon sind nur Wohnung und Auto (wenn ein beruflicher Bedarf gegeben ist) sowie ein Vermögen von rund 4.200 Euro.

SPÖ glaubt nicht an Garantie

Die SPÖ hält die "Garantie" von Hartinger-Klein für "wenig glaubhaft". SP-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda verwies auf das Regierungsprogramm, dort sei ausdrücklich festgehalten, dass die Notstandhilfe abgeschafft wird. Er fordert nun eine Stellungnahme der Regierungskoordinatoren von ÖVP und FPÖ.

"Ich würde es mir im Sinne der Menschen und des sozialen Zusammenhalts wünschen, wenn es stimmen würde, dass es zu keinen Enteignungen kommt", sagte Drozda in einer Aussendung. Allerdings sei Hartinger-Kleins "Garantie" "wenig glaubhaft". "Denn im ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm ist auf Seite 143 ausdrücklich festgehalten, dass die Notstandshilfe abgeschafft werden soll", so Drozda.

Der Bundesgeschäftsführer verwies darüber hinaus auf Aussagen der Ministerin in der Vergangenheit: So hatte diese auf die Frage, ob die Abschaffung der Notstandshilfe ihr Ziel sei, in einem profil-Interview im April gesagt: "Das ist Vorgabe des Regierungsprogramms". Außerdem stelle sich die Frage, ob Hartinger-Klein in Sachen Arbeitslosengeld noch zuständig ist, so Drozda. "Denn bekanntlich wurde die Sozialministerin von (Bundeskanzler Sebastian/ÖVP, Anm.) Kurz schon im Jänner zurückgepfiffen und die Ausarbeitung des 'Arbeitslosengelds neu' in die Hände der Regierungskoordinatoren gelegt."

Daher verlangt Drozda nun eine Stellungnahme der Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ), eine solche sei "überfällig". Der heutige Verweis der ÖVP auf "laufende Verhandlungen" und darauf, dass dafür das Regierungsprogramm Basis sei, wertet Drozda als "nächste Bestätigung der Abschaffungspläne". Denn im Regierungsprogramm hätten sich ÖVP und FPÖ "auf ein Aus der Versicherungsleistung Notstandshilfe geeinigt".

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