Hartinger lockert eigene Spar-Bremse
Von einem „Sieg der Vernunft“ spricht man in der Steiermark. Ob das nicht verfrüht ist, wird sich spätestens im September zeigen.
Doch der Reihe nach.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat den Steirern zugesichert, dass der neue Vertrag zwischen der Gebietskrankenkasse (STGKK) und der Ärztekammer Steiermark in Ordnung geht. Und dies obwohl er mit einer Ausgaben-Steigerung um mehr als sechs Prozent wohl deutlich über dem (unklar formulierten) Honorardeckel der umstrittenen Ausgabenbremse für die Kassen liegen dürfte.
Und auf diese Zusage aus dem Wiener Ministerium hin, hat der Vorstand der STGKK den Vertrag mit den steirischen Ärzten jetzt einstimmig bestätigt.
Hände gebunden
Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres sieht darin im KURIER-Gespräch einen „Präzedenzfall“. Hartinger verspreche eine großzügigere Handhabe der eigentlich strengen Ausgabenbremse. Das sei natürlich zu begrüßen, sagt Szekeres. Die Befürchtung sei allerdings, dass die Frau Ministerin das gar nicht darf und „durch ihr eigenes Gesetz gebunden ist“.
Ähnlich der Ärzteverträge rudert Hartinger-Klein dem Vernehmen nach auch in anderen Bereichen ein wenig zurück. So punktuell bei einzelnen Bauvorhaben – wie einem Kundencenter der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse in Eferding oder beim generellen Personalaufnahmestopp. In einem Schreiben des Ministeriums an den Hauptverband heißt es, dass „Lehrlinge und behinderte Personen“ (weil nicht im Dienstpostenplan enthalten) vom Aufnahmestopp ausgenommen sind.
Auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian ist zu Ohren gekommen, dass Hartinger bei der Ausgabenbremse zu bremsen begonnen hat, was ihn angesichts des breiten Widerstands gegen das Gesetz auch nicht weiter verwundert. Katzian ätzt: „Zurückrudern wird bei dieser Bundesregierung langsam zum System.“
Wenig Spielraum
Wie weit Hartinger mit Zusagen geht, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Gibt es keine Verzögerungen, dürfte das Gesetz im August in Kraft treten. Wenn also der zwölfköpfige Vorstand des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (7 Schwarze, 1 Blauer, 4 Rote) im September das nächste Mal zusammen tritt, um Dinge wie den besagten steirischen Ärztevertrag endgültig abzusegnen, ist das Gesetz höchstwahrscheinlich schon in Kraft. Dann gilt die Ausgabenbremse, nach der der steirische Vertrag vielleicht gar nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.
Dazu kommt: Das Sozialministerium fungiert als Aufsichtsbehörde des Hauptverbandes und könnte entgegen der vorherigen Zusagen Einspruch erheben.
Hauptverbandschef Alexander Biach hat dann ein veritables Problem: „Wir können nichts absegnen, was nicht gesetzeskonform ist. Wir haften als Vorstand persönlich, schlimmstenfalls lande ich sonst vor Gericht. Unsere Juristen prüfen jetzt die Möglichkeiten, die wir haben.“
Wie der Hauptverband, aber auch die einzelnen Länder und Kassen mit Zusagen von Hartinger-Klein umgehen, bleibt also hoch spannend. Ein roter Kassenchef, der nicht genannt werden will, sagt: „Es regiert die Willkür. Streng genommen wandelt die Frau Minister am Rande des Amtsmissbrauchs.“
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