Haftentschädigung für 138 Personen

Einklagbar sind materieller Schaden sowie Schmerzensgeld.

Die Republik Österreich hat 2012 an 138 Personen Haftentschädigung geleistet und dafür 650.230,69 Euro aufgewendet. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Abgeordneten Albert Steinhauser durch Justizministerin Beatrix Karl hervor. 2011 waren fast noch 1,04 Millionen Euro aufgewendet worden, um 145 Personen zu entschädigen.

Die Haftentschädigung, ist im Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) geregelt, das 2005 novelliert wurde. Seitdem haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte. Einklagbar sind sowohl der tatsächlich erlittene materielle Schaden als auch Schmerzensgeld zur Abgeltung immaterieller Schäden. Bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 wurden in Österreich von der Finanzprokuratur pro zu Unrecht in Haft verbrachtem Tag 100 Euro ausbezahlt, 2011 wurde die Höhe des "Schmerzensgeldes" auf 20 bis 50 Euro pro Tag reduziert. Laut Karl dürfte die Einsparung gegenüber dem alten Recht 2012 in der Größenordnung zwischen 100.000 bis 200.000 Euro liegen.

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