Hackler-Privileg für Beamte?
Die kommenden Tage über werden in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) die Sparpakets-Pläne der Regierung mit den Personalvertretern genau studiert. Am Freitag wird die GÖD dann zu allen Punkten Stellung nehmen.
Während die Regierung die Maßnahmen verteidigt und das Beamtenministerium keine wirklich großen Änderungen des Versetzungsschutzes lobt – er soll pro Jahr rund 20 Fälle betreffen – prangert Pensionsexperte Bernd Marin die bestehende Hackler-Regelung an.
Bis Ende 2013 können Beamte abschlagsfrei im Alter von 60 nach 40 Jahren in Frühpension gehen. Ab 2014 steigt das Antrittsalter auf 62 und die Zahl der nötigen Beitragsjahre auf 42. Auch im ASVG steigt das Antrittsalter dann um zwei Jahre auf 62 (Männer) und 57 (Frauen). Doch brauchen ASVG-Versicherte ab dann 45 echte Beitragsjahre und damit um drei Jahre mehr.
Marin empfiehlt der Regierung, den Beamten diese Vorteile so rasch wie möglich – nämlich noch heuer – zu streichen. "Es ist völlig untragbar, dass Beamte weniger Anspruchsvoraussetzungen brauchen als manuelle Arbeiter. Auch ab 2014 bleiben die Beamten gegenüber den anderen immer noch im Vorteil. Für diesen Unsinn gibt es kein Argument. Es ist ein absolutes Muss, Beamte nicht mehr besser zu stellen." Das Beamtenministerium lässt die Auffassung, für Beamte würden bessere Bedingungen herrschen, nicht gelten. "Man kann erst mit 18 Beamter werden. Da fehlen gegenüber dem ASVG drei Jahre, die ein Beamter nie aufholen kann. Daher gibt es diesen Unterschied", heißt es.
Beratung
Dass der Bund die Hackler-Regelung für Beamte so gestaltet hat, hängt laut Marin und Experten in der GÖD wohl auch mit dem seit Jahren laufenden Personalabbau-Programm zusammen. Die Möglichkeit der Frühpension reduziert den Personalstand der Aktiven.
Die Kosten für die Pensionisten werden ins Budget und damit auf die Allgemeinheit verlagert. Ein Insider berichtet, es habe in allen Ministerien Beratungen für pensionsnahe Jahrgänge gegeben, wann denn ein rascher Abgang in den Ruhestand möglich wäre.
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